02.12.2020 - 9.15 Finanzierung von Straßenbahnen bei der Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Anlagen 1 bis 3 zum vorliegenden Nachtrag Nr. 2020/BV/1699-01 (NB) nichtöffentlich sind.

 

Der Änderungsantrag Nr. 2020/BV/1699-07 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD) wurde zurückgezogen.

 

Der Oberbürgermeister begründet ausführlich die nach Verhandlungen mit der RVV GmbH, der RSAG und dem Land nun als Kompromissvorschlag vorliegende Beschlussvorlage.

 

Mit Blick auf die Entwicklung der Stadt legt er dar, dass zukünftig mehr als der Status Quo, der mit dieser Beschlussfassung gerade wieder hergestellt wird, gebraucht wird und über eine Erweiterung der Schiene oder andere Formen der Mobilität nachgedacht werden muss.

 

 

Zu einem von Frau Schröder bezüglich Anhörung von Frau Hartmann (Geschäftsführerin der RVV GmbH und Kaufmännischer Vorstand der RSAG) gestellten und um Herrn Bleis (Vorstand Markt und Technik der RSAG) ergänzten Antrag werden keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft geäußert.

 

Nach weiteren Wortmeldungen nimmt Herr Bleis Stellung und erläutert die Kernidee des vorgelegten Kompromissvorschlages, welche hauptsächlich darin besteht, aus den 30 zu verschrottenden Bahnen so viele Ersatzteile elektrischer und elektronischer Art zu gewinnen - weil diese am Markt aufgrund veralteter Technologien nicht mehr zu beschaffen sind - um den verbleibenden zehn Bahnen eine verlängerte Lebensdauer von zehn Jahren zu verschaffen. Die Zahl zehn stellt dabei eine kalkulatorische Selbstbegrenzung dar. Es ist nicht auszuschließen, dass mehr Bahnen in Anwendung dieses Prinzips sanierungsfähig werden, die dann ggf. der Abdeckung einer Netzerweiterung dienen können, welche aktuell mit dem Amt für Mobilität geprüft wird und der Bürgerschaft im März 2021 zur Diskussion vorgestellt werden soll.
 

Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski nimmt ebenfalls zu diesem Kompromiss­vorschlag Stellung, welcher der RSAG Planungssicherheit ermöglichen soll.
 

Auf Nachfrage von Frau Schröder nimmt Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski Stellung, dass ein kompletter Neukauf natürlich wirtschaftlich besser darstellbar ist, sich in der jetzigen Situation aber als nicht finanzierbar darstellt und eben deshalb dieser Kompromiss erarbeitet wurde.

 

 

Vor Beginn einer Unterbrechung der Sitzung von 21.15 – 21.30 Uhr zwecks Abstimmung der Fraktionen hinsichtlich der Aufrechterhaltung der vorliegenden Änderungsanträge informiert die Präsidentin, dass die Abstimmung der Änderungsanträge in folgender Reihenfolge vorgesehen ist:

 

1. Nr. 2020/BV/1699-19 (ÄA)

5. Nr. 2020/BV/1699-06 (ÄA)

2. Nr. 2020/BV/1699-02 (ÄA)

6. Nr. 2020/BV/1699-09 (ÄA)

3. Nr. 2020/BV/1699-08 (ÄA)

7. Nr. 2020/BV/1699-16 (ÄA)

4. Nr. 2020/BV/1699-04 (ÄA

8. Nr. 2020/BV/1699-17 (ÄA)

 

Danach erfolgt die Abstimmung in der vorgesehenen Reihenfolge.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushaltsvorbehalt der HRO.
     
  2. Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022 für die Nutzungsdauer der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der Generalsanierung abzugeben.
     
  3. Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt, Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse zu heben.
     
  4. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55a der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der Rechtsaufsichts­behörde.

 

 

Beschluss Nr. 2020/BV/1699:

 

  1. Die stufenweise Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. EUR (siehe finanzielle Auswirkungen) durch die HRO jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bis zum Jahr 2029 wird beschlossen. Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV vorzunehmen, wird erteilt. Die Eigenkapitaldotierungsverpflichtung steht nicht mehr unter dem Haushalts­vorbehalt der HRO.
     
  2. Der Oberbürgermeister der HRO wird über die Eigenkapitalerhöhung hinaus ermächtigt, gegenüber der RVV eine Verlustausgleichsverpflichtung als Ertragszuschuss in Höhe von jährlich maximal 10 Mio. EUR ab dem Jahr 2022 für den Zeitraum der Finanzierung der neu beschafften Bahnen und für die Durchführung der Generalsanierung abzugeben.
     
  3. Die RSAG wird beauftragt, die Finanzierung der Ersatzbeschaffung der Straßenbahnen über eine möglichst lange Laufzeit (möglichst 30 Jahre) zu strukturieren. Aspekte und Alternativen der Bilanzierung, der Liquiditätssteuerung, der Abschreibung sowie der zukünftigen Anschaffungen im Fuhrpark sind dabei zu berücksichtigen und mit dem Gesellschafter und der Hansestadt Rostock abzustimmen.
     
  4. Die RSAG und die Stadtverwaltung werden eine städtische Bürgschaft für die Kredite zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung der Straßenbahnen prüfen.
    Dabei ist auch seitens der Stadt zu prüfen, ob ein Verzicht auf das Bürgerschaftsentgelt möglich ist. Wenn nicht, ist der Bürgerschaft der Vergleich der Kreditkonditionen ohne und mit der Bürgschaft zur Kenntnis zu geben.


 

  1. Die RVV/RSAG werden beauftragt, die Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist die RVV-Gruppe beauftragt, Synergie- und Effizienzpotentiale zur Senkung der Inanspruchnahme der städtischen Zuschüsse zu heben.
     
  2. Die RSAG wird beauftragt, zusätzlich zur geplanten Sanierung von 10 Bahnen den
    Bestand der Straßenbahnen vom TYP H6N1 entsprechend des Konzeptes zur Erneuerung der Straßenbahnen auf Sanierungswürdigkeit (aus technischer, wirtschaftlicher, zeitlicher und strategischer Sicht) mit dem Ziel zu analysieren, eine Erweiterung des Fuhrparks für eine Angebotsausweitung zu erreichen.

    Die Neuanschaffung von 28 Bahnen bleibt davon unberührt.

    Die Bürgerschaft ist über das Ergebnis detailliert zu informieren.

 

  1. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Anzeigeverfahrens nach § 55a der Kommunalverfassung M-V - Langfristige Verpflichtungen - bei der Rechtsaufsichts­behörde.
     

 

Anlagen (s. Nachtrag Nr. 2020/BV/1699-01 (NB):

1 Straßenbahnfinanzierungskonzept 2025    - nichtöffentlich,

2 Erläuterung Kalkulation zum Konzept    - nichtöffentlich,

3 Finalisierte Finanzierungsübersicht Stand November 2020 - nichtöffentlich

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Mit Ergänzungsbeschluss zum Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 wurden die finanziellen Auswirkungen auf den Kernhaushalt berücksichtigt. Damit ist der Beschluss umgesetzt.