09.09.2020 - 8.3 Uwe Michaelis (für den Ortsbeirat Groß Klein)...

Beschluss:
Abstimmung entfallen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Bauvorhaben für die ein Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB herzustellen ist, frühzeitig vor Bearbeitung des Bauantrages im Ortsbeirat beraten zu lassen.

Es ist zu prüfen, ob diese Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat beraten werden sollen.

Gleichzeitig sind diese Vorhaben entsprechend dem Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Rostock auf die Vorhabenliste zu setzen. 

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1085-02 (ÄA) (s. TOP 8.3.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1085:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Bauvorhaben für die ein Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB herzustellen ist, frühzeitig vor Genehmigung des Bauantrages im zuständigen Ortsbeirat beraten zu lassen, ggf. muss die Hauptsatzung bzw. die Satzung der Ortsbeiräte diesbezüglich geändert werden.

 

Das gleiche gilt für alle Bauvorhaben, die im Gestaltungsbeirat beraten werden.

 

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Realisierung:

 

- o.g. Antrag im Bau- und Planungsausschuss vom 08.09.2020 angenommen

- fortlaufende Mitteilung bzw. Beratung der OBR bei allen Bauvorhaben, für die ein Einvernehmen der Gemeinde herzustellen ist

- diesbezüglich erfolgt in der Regel eine Entscheidung des Bau- ind Planungsausschusses im Anschluss zu der OBR-Sitzung; Empfehlungen der OBR finden hierbei Berücksichtigung Terminerfüllung: fortlaufend
 

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