20.01.2021 - 8.8 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss

 

I.   Die Bürgerschaft beschließt vorbehaltlich des Beschlusses und Inkrafttretens des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen
während der SARS-CoV-2-Pandemie (LT-Drs. 7/5581):
 

1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können künftig auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält.

Die Entscheidung über eine Durchführung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Mehrheitsbeschluss für die jeweils folgende Sitzung.
Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Pandemie­geschehen, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen.

Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe des Gesetzes gewährleistet sein.
Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.

 

2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus pandemiebedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne o.ä.) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und – bei öffentlichen Abstimmungen – mitstimmen können (Hybridsitzung).

 

3. Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landes­verordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe, längstens jedoch für drei Monate.
 

4. Die Punkte I.1 - I.3 treten mit Inkrafttreten des o.g. Gesetzes in Kraft und werden bis 16.6.2021 befristet.
 

 

II.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend alle notwendigen Voraussetzungen für die technische Umsetzung der Punkte zu schaffen und zur kommenden Bürgerschaftssitzung einen Bericht über die technischen Rahmenbedingungen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere:

 

1. Die Auswahl einer Videokonferenz-Software, die den Anforderungen der Datenschutz­grundverordnung entspricht und neben aktiven Teilnehmenden (Rede- und Stimmrecht) auch Teilnahme von Gästen (Öffentlichkeit) ohne Rede- und Stimmrecht bzw. punktuellem Rederecht ermöglicht,
 

2. die technische Schulung der für die Gremien zuständigen Mitarbeiter*innen im Hinblick auf die Videokonferenz-Tools und etwaige Moderationsaufgaben;
 

3. die technische Einweisung von Gremienmitgliedern, Prüfung, ob alle Gremienmitglieder über notwendige technische Voraussetzungen verfügen und ggf. Bereitstellung von technischen Möglichkeiten,
 

4. die technische Gewährleistung von Hybridsitzungen der Bürgerschaft und die Prüfung, welche Räume zeitnah mit Konferenzsystemen für Hybrid-Sitzungen ausgestattet werden können.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt