11.11.2020 - 8.7 Vorsitzende der Fraktionen der SPD und DIE LINK...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Angelegenheit zu vertagen. 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

Daraufhin stellt Herr Eisfeld den Geschäftsordnungsantrag, die Angelegenheit zwecks Empfehlung durch den Finanzausschuss, den Bau- und Planungsausschuss, den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung dorthin zu verweisen.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Unterstützung der Rostocker Kunst- und Kulturszene ist ein hohes Ziel der Bürgerschaft. Gerade aus diesem Grund ist das Wirken der Kulturschaffenden, insbesondere der „kleineren“ besonders schützenswert, da sie die Kunst- und Kulturlandschaft unsere Stadtgesellschaft prägen.

Geraden in Zeiten der Not stehen die Rostocker Bürgerschaft und die Stadtgesellschaft den Kulturschaffenden bei Seite. Daher beauftragt die Rostocker Bürgerschaft zur Unterstützung des Wirkens und um Erhalt des Vereins „Blasorchester Hansestadt Rostock e.V.“ den Oberbürgermeister mit der Durchführung folgender Maßnahmen:

 

1. Spätestens zum 01.01.2021 wird dem Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. eine kostengünstige abschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung des umfangreichen Notenarchivs und zur Unterstellung des musikalischen Equipments angeboten.

 

2. Im Laufe des 1. Halbjahres 2021 wird eine behelfsmäßige Unterkunft gefunden, in denen der Verein seine Proben fortsetzen kann, um sich auf Auftritte in und um Rostock vorbereiten zu können.

 

3. Um eine langfristige Absicherung der musikalischen Arbeit des Vereins zu ermöglichen, werden die Planungen zum Groten Pohl wie folgt angepasst:

 

„Im Sektor "Kreativwirtschaft" werden Räumlichkeiten geplant, die das Wirken des Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. optimal unterstützen und ggf. auch weiteren musik- und kulturfördernden Vereinen offensteht. Dies umfasst sowohl die Proben, als auch eine kleine Bühne für öffentliche Auftritte.“

 

4. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die in Punkt 3 benannten Flächen an das Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. mit langfristiger Laufzeit vermietet. Dabei ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Kulturförderung der Mietpreis möglichst gering gehalten werden kann.

 


 

Beschluss Nr. 2020/AN/1633:

 

Die Unterstützung der Rostocker Kunst- und Kulturszene ist ein hohes Ziel der Bürgerschaft. Gerade aus diesem Grund ist das Wirken der Kulturschaffenden, insbesondere der „kleineren“ besonders schützenswert, da sie die Kunst- und Kulturlandschaft unsere Stadtgesellschaft prägen.

Geraden in Zeiten der Not stehen die Rostocker Bürgerschaft und die Stadtgesellschaft den Kulturschaffenden bei Seite. Daher beauftragt die Rostocker Bürgerschaft zur Unterstützung des Wirkens und um Erhalt des Vereins „Blasorchester Hansestadt Rostock e.V.“ den Oberbürgermeister mit der Durchführung folgender Maßnahmen:

 

1. Spätestens zum 01.01.2021 wird dem Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. eine kostengünstige abschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung des umfangreichen Notenarchivs und zur Unterstellung des musikalischen Equipments angeboten.

 

2. Im Laufe des 1. Halbjahres 2021 wird eine behelfsmäßige Unterkunft gefunden, in denen der Verein seine Proben fortsetzen kann, um sich auf Auftritte in und um Rostock vorbereiten zu können.

 

3. Um eine langfristige Absicherung der musikalischen Arbeit des Vereins zu ermöglichen, wird u.a. geprüft, ob die Planungen zum Groten Pohl wie folgt angepasst werden können:

„Im Sektor "Kreativwirtschaft" werden Räumlichkeiten geplant, die das Wirken des Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. optimal unterstützen und ggf. auch weiteren musik- und kulturfördernden Vereinen offensteht. Dies umfasst sowohl die Proben, als auch eine kleine Bühne für öffentliche Auftritte.“

 

4. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die in Punkt 3 benannten Flächen an das Blasorchester Hansestadt Rostock e.V. mit langfristiger Laufzeit vermietet. Dabei ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Kulturförderung der Mietpreis möglichst gering gehalten werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt