12.08.2020 - 9.2 Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass für den Änderungsantrag Nr. P0021 (s. TOP 9.2.2)
von Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI) eine redaktionelle Änderung zur Klarstellung vorliegt.

Der Beschlusstext lautet nun:

 

„Punkt 2 der Anlage wird gestrichen. Das Maßnahmenpaket erhält einen neuen Punkt, der folgenden Wortlaut hat…“ (Danach folgt der weitere Wortlaut aus dem Änderungsantrag Nr. P0021.)

 

Frau Kröger und Frau Knitter weisen auf die Wichtigkeit hin, die Kulturangebote nicht nur auf die Innenstadt zu reduzieren, sondern die Stadtteile mit einzubeziehen.

 

 

Herr Eisfeld bittet um folgende redaktionelle Änderung im Änderungsantrag Nr. P0023
von Julia Kristin Pittasch und Christoph Eisfeld (s. TOP 9.2.3) zugunsten des Änderungsantrages Nr. P0021 von Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI):

 

Der Satz: “Der Punkt 2 des Maßnahmeplanes wird dafür gestrichen“ ist zu streichen.  

 

 

In Fortführung seines Redebeitrages äußert sich Herr Eisfeld zur Thematik auch dahingehend, eine Unterstützung der Künstler nicht auf Sozialleistungen zu beschränken.

 

 

Durch Frau Knitter wird für die noch folgende Abstimmung der Antrag auf punktweise Abstimmung der Beschlussvorlage Nr. 2020/BV/1139 einschließlich ihrer Anlage (Maßnahmepaket …) gestellt.


Dazu gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Auch kündigt Frau Knitter im weiteren Verlauf einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Angelegenheit an, damit die in der Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen stärker untersetzt werden.

 

 

In einer weiteren Stellungnahme plädiert Frau Günther für eine rechtliche Prüfung des Punktes 2 des Maßnahmepakets und nimmt in diesem Zusammenhang auch zu den finanziellen Auswirkungen Stellung. Weiter informiert sie, dass die CDU/UFR-Fraktion

den Antrag von Frau Knitter auf punktweise Abstimmung der Beschlussvorlage

Nr. 2020/BV/1139 einschließlich ihrer Anlage (Maßnahmepaket …) befürwortet.

 

Es folgen weitere Wortmeldungen durch Frau Dr. Bachmann sowie Herrn Eisfeld mit Gegenreden zum von Frau Knitter angekündigten Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Angelegenheit.

 

Der Oberbürgermeister spricht sich ebenfalls gegen eine Vertagung der Angelegenheit aus, da mit einer Beschlussfassung jetzt ein Signal gesetzt werden soll.

 

 

Nach weiteren Wortmeldungen lässt die Präsidentin  über den bereits von Frau Knitter angekündigten Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2020/BV/1139 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:    Abgelehnt

 

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung zur Angelegenheit.

 

 

Die Präsidentin informiert, dass die Abstimmung der Änderungsanträge in folgender Reihenfolge erfolgen soll:

1. Nr. P0023 (einschließlich der redaktionellen Änderung),
2. Nr. P0021 (einschließlich der redaktionellen Änderung,

3. Nr. P0014.

 

 

 

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Nach der Abstimmung zu den Änderungsanträgen erfolgt die punktweise Abstimmung zur Beschlussvorlage Nr. 2020/BV/1139 einschließlich ihrer Anlage (Maßnahmepaket …) und bestätigter Änderungsanträge.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Maßnahme­pakets zur Abschwächung der Folgen der COVID-19-Pandemie und zugunsten der regionalen Wirtschaft.

 

Anlage:

Entwurf Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft .

 

 

 

Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft
(einschließlich der bestätigten Änderungsanträge)

 

1. Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO
des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020

Gemeinsam mit den im Verkehrsverbund Warnow vertretenen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen wird die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personen­nahverkehrs in der Tarifzone HRO des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020 ermöglicht. Der Verlustausgleich in Höhe von 160.000 Euro wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernommen.
Die Maßnahme erfolgt parallel zu weiteren VVW-Angeboten zur Steigerung der Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Sie kommt zudem dem regionalen Handel zugute.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

- Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. P0021 entfällt die Abstimmung
  zum Punkt 2.

 

 


 

3. Belebung der Innenstadt und weiterer Stadtteile durch zahlreiche zusätzliche Veranstaltungsangebote

Insbesondere die Rostocker Innenstadt wird durch zusätzliche Veranstaltungsangebote auf vielen kleineren Bühnen belebt. Das erhöht nicht nur die Aufenthaltsqualität und damit die Attraktivität der Innenstadt, sondern schafft auch Beschäftigungsmöglich­keiten für Künstlerinnen, Künstler sowie in der Veranstaltungswirtschaft Beschäftigte.

Aber auch urbane Zentren in den einzelnen Rostocker Stadtteilen sollen auf geeignete
Weise belebt werden. Dabei sind auch Zwischennutzungen von Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften für Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 500.000 Euro einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

4. Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Stadtmöblierungen und weitere Stadtbegrünungsmaßnahmen

Um die Aufenthaltsqualität im Umfeld wichtiger Orte zu stärken, sind zusätzliche Ausstattungen mit Stadtmöblierungs- und Spielelementen zu prüfen. Dadurch sollen insbesondere Familien mit Kindern, Älteren und Menschen mit Handicaps die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzlichen Angebote in Anspruch zu nehmen.
Hierfür sind Kosten in Höhe von 500.000 Euro einzustellen.
Zusätzliche Stadtbegrünung lädt zur Neuentdeckung von bekannten Plätzen und Orten ein. Es sind daher Möglichkeiten zusätzlicher und nachhaltig wirkender Stadtbegrünungsmaßnahmen zu suchen und umzusetzen. Hierfür ist ein Etat in Höhe von 500.000 Euro bereitzustellen.
 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

5. Prüfung kurzfristig umsetzbarer kleinerer Investitionen und Beschaffungen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch alle Organisationseinheiten der Verwaltung und die kommunalen Unternehmen prüfen zu lassen, ob geplante und zwingend notwendige kleinere Investitionsmaßnahmen und Beschaffungen im Sinne der Unterschwellenvergabeordnung zeitlich vorgezogen werden können, um wirksame Beiträge zur Beschäftigung für die regionale Wirtschaft, den Handel und das Handwerk zu leisten.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

6. Prüfung von möglichen Flächen-Erweiterungen gastronomischer Außenflächen
auf kommunalem Grund und Boden

Die Erweiterung gastronomischer Sondernutzung von Außenflächen zur Bewirtung von Gästen kann seit dem 15. Mai 2020 auf vereinfachtem Weg beantragt werden.
Den Betrieben wird damit ermöglicht, die bisher vorhandenen Sitzplätze auf eine größere Fläche zu verteilen, um die aktuellen Abstandsgebote einzuhalten.
Die Erleichterungen bei der Antragstellung beinhalten eine deutliche Absenkung der fälligen Gebühr sowie die vereinfachte und schnellere Prüfung. Ob die Genehmigung erteilt werden kann, bleibt von den konkreten Bedingungen vor Ort (vor allem von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit) abhängig.
Die Sonderregelungen sind bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

7. Absicherung vereinfachter und kostenfreier Verfahren zur Nutzungsgenehmigung
für Straßenkunst im öffentlichen Raum

Seit 23. Juni 2020 ist es möglich, Nutzungsgenehmigungen für Straßenkunst im öffentlichen Raum kurzfristig zu erhalten. Abweichend vom üblichen Antrags- und Genehmigungsverfahren wurde eine formlose, digitale Beantragung per E-Mail ermöglicht. Erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen keine Rückmeldung, tritt automatisch eine Genehmigungsfiktion ein.
Die Kleinkunst muss unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Regelungen und sonstigen einschlägigen Regelungen stattfinden.
Dieses Antragsverfahren gilt bis 31. Dezember 2020. Gebühren werden - analog zu der Erweiterung bei der Straßengastronomie - nicht erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

8. Stundung von Gewerbesteuerzahlungen

Es können Anträge auf zeitweilige Stundung der Gewerbesteuer gestellt werden.
Dabei erfolgt die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, wobei die Nachweisführung auf Seiten der Unternehmen vereinfacht ist. Die Beträge können dann zunächst bis 31. August 2020 gestundet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 


Beschluss Nr. 2020/BV/1139:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Maßnahme­pakets zur Abschwächung der Folgen der COVID-19-Pandemie und zugunsten der regionalen Wirtschaft:

 

  1. Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO
des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020

Gemeinsam mit den im Verkehrsverbund Warnow vertretenen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen wird die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personen­nahverkehrs in der Tarifzone HRO des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020 ermöglicht. Der Verlustausgleich in Höhe von 160.000 Euro wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernommen.
Die Maßnahme erfolgt parallel zu weiteren VVW-Angeboten zur Steigerung der Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Sie kommt zudem dem regionalen Handel zugute.

 

 

2. Prüfung zur gezielten Stärkung umweltfreundlicher Mobilität und des Personennahverkehrs durch eine Bezuschussung in Form von ÖPNV-Gutscheinen

Die Verwaltung prüft, wie eine noch festzulegende Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die ihr Kraftfahrzeug abmelden, ein Jahresabonnement der RSAG geschenkt bekommen können.

 

 

3. Belebung der Innenstadt und weiterer Stadtteile durch zahlreiche zusätzliche Veranstaltungsangebote

Insbesondere die Rostocker Innenstadt wird durch zusätzliche Veranstaltungsangebote auf vielen kleineren Bühnen belebt. Das erhöht nicht nur die Aufenthaltsqualität und damit die Attraktivität der Innenstadt, sondern schafft auch Beschäftigungsmöglich­keiten für Künstlerinnen, Künstler sowie in der Veranstaltungswirtschaft Beschäftigte.

Aber auch urbane Zentren in den einzelnen Rostocker Stadtteilen sollen auf geeignete
Weise belebt werden. Dabei sind auch Zwischennutzungen von Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften für Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 500.000 Euro einzustellen.

 

 

4. Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Stadtmöblierungen und weitere Stadtbegrünungsmaßnahmen

Um die Aufenthaltsqualität im Umfeld wichtiger Orte zu stärken, sind zusätzliche Ausstattungen mit Stadtmöblierungs- und Spielelementen zu prüfen. Dadurch sollen insbesondere Familien mit Kindern, Älteren und Menschen mit Handicaps die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzlichen Angebote in Anspruch zu nehmen.
Hierfür sind Kosten in Höhe von 500.000 Euro einzustellen.
Zusätzliche Stadtbegrünung lädt zur Neuentdeckung von bekannten Plätzen und Orten ein. Es sind daher Möglichkeiten zusätzlicher und nachhaltig wirkender Stadtbegrünungsmaßnahmen zu suchen und umzusetzen. Hierfür ist ein Etat in Höhe von 500.000 Euro bereitzustellen.
 

 

5. Prüfung kurzfristig umsetzbarer kleinerer Investitionen und Beschaffungen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch alle Organisationseinheiten der Verwaltung und die kommunalen Unternehmen prüfen zu lassen, ob geplante und zwingend notwendige kleinere Investitionsmaßnahmen und Beschaffungen im Sinne der Unterschwellenvergabeordnung zeitlich vorgezogen werden können, um wirksame Beiträge zur Beschäftigung für die regionale Wirtschaft, den Handel und das Handwerk zu leisten.

 

 

6. Prüfung von möglichen Flächen-Erweiterungen gastronomischer Außenflächen
auf kommunalem Grund und Boden

Die Erweiterung gastronomischer Sondernutzung von Außenflächen zur Bewirtung von Gästen kann seit dem 15. Mai 2020 auf vereinfachtem Weg beantragt werden.
Den Betrieben wird damit ermöglicht, die bisher vorhandenen Sitzplätze auf eine größere Fläche zu verteilen, um die aktuellen Abstandsgebote einzuhalten.
Die Erleichterungen bei der Antragstellung beinhalten eine deutliche Absenkung der fälligen Gebühr sowie die vereinfachte und schnellere Prüfung. Ob die Genehmigung erteilt werden kann, bleibt von den konkreten Bedingungen vor Ort (vor allem von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit) abhängig.
Die Sonderregelungen sind bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

 

 

7. Absicherung vereinfachter und kostenfreier Verfahren zur Nutzungsgenehmigung
für Straßenkunst im öffentlichen Raum

Seit 23. Juni 2020 ist es möglich, Nutzungsgenehmigungen für Straßenkunst im öffentlichen Raum kurzfristig zu erhalten. Abweichend vom üblichen Antrags- und Genehmigungsverfahren wurde eine formlose, digitale Beantragung per E-Mail ermöglicht. Erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen keine Rückmeldung, tritt automatisch eine Genehmigungsfiktion ein.
Die Kleinkunst muss unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Regelungen und sonstigen einschlägigen Regelungen stattfinden.
Dieses Antragsverfahren gilt bis 31. Dezember 2020. Gebühren werden - analog zu der Erweiterung bei der Straßengastronomie - nicht erhoben.

 

 

8. Stundung von Gewerbesteuerzahlungen

Es können Anträge auf zeitweilige Stundung der Gewerbesteuer gestellt werden.
Dabei erfolgt die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, wobei die Nachweisführung auf Seiten der Unternehmen vereinfacht ist. Die Beträge können dann zunächst bis 31. August 2020 gestundet werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Realisierung:

 

Mit der Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen hat sich der Erfüllungsstand erledigt. Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns ist zum 28. Februar 2023 außer Kraft getreten. Es gelten somit keine gesetzlichen Schutzmaßnahmen mehr.

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Anlagen zur Vorlage