19.05.2021 - 8.3 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

Frau Dr. Bachmann kritisiert, dass seitens der Eigentümerin, der landeseigenen Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten M-V (GAA) mit der Aufhebung dieses Bebauungsplanes keine grundlegende Altlastensanierung (keine Herdsanierung) für das Gelände durchgeführt werden wird und lehnt die Beschlussvorlage deshalb ab.
Sie erwartet eine Lösung, die sicherstellt, dass die Eigentümerin der Fläche der Verpflichtung zur Altlastensanierung nachkommt.
Weiterhin bittet sie um Aufnahme der Beantwortung in diese Niederschrift. Für den Fall, dass keine Lösung aufgezeigt werden kann, regt sie eine Vertagung der Beschlussvorlage an.

 

Herr Dr. Wandschneider-Kastell vertritt die Auffassung, dass die Verpflichtung der GAA dauerhafte Sicherungsmaßnahmen der kontaminierten Flächen in diesem Trinkwasser­einzugsgebiet umfasst.

 

 

Auf Antrag von Frau Schröder nimmt Herr Müller (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) Stellung und weist auf zwei verschiedene Punkte hin:

 

- Grundsätzlich ist die Eigentümerin in jedem Falle in der Pflicht, die Gefahrenabwehr, insbesondere für die Trinkwasserschutzzone, entsprechend durchzuführen.
Zuständige Behörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg.

 

- Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der ursprünglich geplanten Bebauung fort.
Auch nach Aufhebung des B-Plan-Verfahrens zum Aufstellungsbeschluss ist die GAA in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr für den sensiblen Bereich der Trinkwasserschutzzone besteht.

 

 

Frau Dr. Bachmann hinterfragt, ob die in der Beschlussvorlage enthaltene Formulierung, keine Altlastensanierung mehr durchzuführen, den dauerhaften Verzicht darauf bedeutet.
Sie erwartet eine (protokollarische) Garantie, dass nicht am Ende die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf diesem Altlastenproblem sitzen bleibt und erwartet diesbezüglich auch eine Zusage des Landes, weil sich momentan darauf geeinigt wurde, dass keine grundhafte Sanierung vorgenommen wird.

 

 

Herr Müller erklärt, dass kein Altlastenproblem bei der Stadt liegt, da sie nicht Eigentümerin der Fläche und damit auch nicht für die Altlasten zuständig ist.
Eine vollständige Altlastensanierung wäre ohnehin im Falle einer Bebauung nicht durchgeführt worden, wie der Vorlage zu entnehmen ist.

 


 

Frau Pittasch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf erneute Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2021/BV/1974 bis die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU/UFR-Fraktion Nr. 2021/AF/2285 zur Thematik vorliegt.

 

Es erfolgt eine Gegenrede durch Frau Schröder.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

 

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Beschluss:

 

Der von der Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 05.11.2014 gefasste Beschluss Nr. 2014/BV/0144 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 für das „Wohngebiet Warnowniederung“ für das Gebiet westlich der Neubrandenburger Straße und südlich
des Bahnübergangs wird aufgehoben.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden: durch die Bahntrasse zwischen Rostock und Stralsund,

im Osten: durch die „Neubrandenburger Straße“,

im Süden: durch die Bebauung der ehemaligen Kiesgrube Kassebohm,

im Westen: durch das Grünland der Warnowniederung.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage:
Übersichtsplan B-Plan 12.WA.186 „Warnowniederung“

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

36

Dagegen:

 7

Enthaltungen:

 3

 

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Realisierung:

 

Die Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist am 19.06.2021 erfolgt.  

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Anlagen zur Vorlage