21.04.2021 - 8.12 Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

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Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet, begrenzt:
     

 im Nordosten:  durch den Entwässerungsgraben 13/1,

 im Südosten:  durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

 im Südwesten: durch die Bebauung an der Drostenstraße und

 im Nordwesten:  durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke
    185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17
    Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),
 

      soll der Satzungsbeschluss (Nr. 2018/BV/3910)  des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70
      Wohngebiet „Eulenflucht“ aufgehoben und die erneute öffentliche Auslegung
      beschlossen werden.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt und den Zielen des Bündnisses für Wohnen der HRO.

 

Anlagen:

1 Entwurf des Bebauungsplanes (Teil A, Planzeichnung + Teil B, textliche Festsetzungen),

2 Entwurf der Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 3

 

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Realisierung:

 

Mit Bekanntmachung vom 17.05.2021 bis zum 25.06.2021 erfüllt.

 

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Anlagen zur Vorlage