03.03.2021 - 13.10 Übertragung von Aufgaben von der Bürgerschaft a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin weist darauf hin, dass dieser Beschluss gem. § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2 Pandemie (M-V) einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Bürgerschaft bedarf.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft überträgt zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind.

 

Die Übertragung gilt ausschließlich für den Fall, dass Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht mehr zulässig sind und unter der begründeten Voraussetzung, dass die Angelegenheit keinen Aufschub duldet.

 

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Abstimmung:                                                                                         Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

36 Stimmen - bei 36 erforderlichen Dafürstimmen

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt