03.12.2020 - 4.1 Informationen durch den Oberbürgermeister über ...

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Wortprotokoll

Den Ausschussmitgliedern ist ein Brief der Universitätsmedizin Rostock zugegangen (Anlage 1). Herrn Prof. Dr. Dr. Thome informiert, dass in der Klinik Patienten mit schwersten psychiatrischen Erkrankungen, die nicht mehr ambulant oder teilstationär betreut werden könne, behandelt werden. 90 Prozent der Patienten lässt sich freiwillig behandeln.

Auf der Intensivstation sind am 13.11.2020 unangemeldet 7 Personen eingedrungen, auch unter Missachtung der Corona-Regeln (Fragebögen mit Personendaten wurde nicht oder nur teilweise ausgefüllt).

Der Vertreter der Ärztekammer war dort wortführend.

 

Herr Schmidt erscheint zur Sitzung. Damit sind 11 Mitglieder anwesend.

 

Die Arzt-Patienten-Beziehung ist durch diesen Eingriff erheblich gestört. Patienten konnten beobachten, wie Fotoaufnahmen gemacht und Akten durchsucht wurden.

Diese sensiblen Daten bedürfen eines besonderen Datenschutzes.

Behandlungsabläufe sind massiv behinderten worden, es war keine ausreichende Betreuung der Patienten möglich.

Mitarbeiter wurden durch Fragen eingeschüchtert. Ihnen wurde vorgeworfen, eine geforderte 1:1-Betreuung nicht leisten zu können.

Dieser Vorgang war eine willkürliche Aktion.

 

Es wurde gegen das PsychKG verstoßen, da keine Fachkräfte, keine Angehörigenvertreter und Betroffenenverbänden und keine Bürgerschaftsvertreter beteiligt waren.

Es wurden keine Gründe für diese eilige Kontrolle vorgebracht.

Es gab kein Feedback zu gemachten Feststellungen. Ein unprofessioneller Fragenbogen/Checkliste der Ärztekammer wurde übergeben. Ein zugesagter überarbeiteter Fragebogen wurde bis heute nicht zugestellt.

Wenn Psychiatrie stigmatisiert und verunglimpft wird, hat das auch für die Patienten folgen. 

Es muss eine kritische Aufklärung der Geschehnisse erfolgen.

Die Universitätsmedizin steht Kontrollen offen gegenüber.

 

Herr Dr. Zierau wird gebeten, aus Sicht der Verwaltung Stellung zu nehmen.

Er bedauert die mediale Aufbereitung. Die Fachaufsicht ist in § 12 Abs. 6 PsychKG M-V jedoch klar geregelt - für die Unterbringung ist der OB bzw. Landrat zuständig

Er betont die besondere Bedeutung der Besuchskommission, die in § 46 PsychKG M-V geregelt ist. Sie soll die Patientenrechte stärken. Herr Dr. Zierau verweist hier auch auf Abs. 7 – Aufsichtspflichten und –rechte der zuständigen Behörden.

 

Der Oberbürgermeister hat Hinweise und Informationen von der Ärztekammer erhalten, die so ein Vorgehen am 13.11.2020 gerechtfertigt haben. 

Nach § 12 Abs. 7 PsychKG M-V hat die Fachaufsicht die Möglichkeit, jederzeitigen Begehungen durchzuführen und Akteneinsicht zu nehmen, soweit dies verhältnismäßig ist und zur Ausübung der Fachaufsicht erforderlich.

Herr Dr. Zierau betont, dass kein Druck auf Mitarbeiter ausgeübt wurde.

Der Oberbürgermeister hat sich in Vorberatung der Begehung mit seinem 1. Stellvertreter und Vertretern der Ärztekammer beraten, wer daran teilnimmt. Der im Vorstand der Ärztekammer für Psychiatrie Zuständige und Anwälte, die den Vorgang für das Präsidium der Ärztekammer aufgearbeitet haben, waren anwesend. Es sollte sich ein unverfälschtes Bild gemacht und den Hinweisen nachgegangen werden.

Während der Begehung waren ausreichend Ärzte zur Patientenbetreuung anwesend.

 

Die detaillierten Informationen sollen in einer gemeinsamen Kommission mit Stadtverwaltungsvertretern und Herrn Prof. Dr. Dr. Thome aufgearbeitet werden.

 

Herr Michaelis wird durch den Ausschussvorsitzenden gebeten, über die Arbeit der Besuchskommission zu berichten, in der er langjährig als Bürger ohne Fachkunde im Auftrag der Bürgerschaft Mitglied war.

Die angemeldeten Begehungen fanden 1x jährlich zu den Themen Personalbedarfe, Belegung, Unterbringung und Verpflegung statt, berichtet Herr Michaelis. Auch Patienten haben den Austausch mit den Mitgliedern der Kommission genutzt. Er informiert über die Verfahrensweisen der Besucherkommission und die gute Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Rostock.

 

Frau May-Britt Krüger ist neues Mitglied der Besucherkommission.

 

Herr Treichel bittet Herrn Senator Bockhahn um seine Sicht.

 

Frau Senli stellt Fragen zur Fachaufsicht und der Ermächtigungsgrundlage.

Warum wurde der Besuch der Besucherkommission, gerade in Corona-Zeiten, nicht abgewartet, wenn keine akute Gefahr bestand? Auf welcher Grundlage erfolgte die Akteneinsicht. Warum konnten mit privaten Endgeräten Aufnahmen gemacht werden? Warum wurde der Fachsenator nicht im Vorfeld informiert?

 

Herr Dr. Zierau erläutert noch mal, dass nach § 12 Abs. 6 PsychKG M-V  für die Fachaufsicht der OB/Landrat sachlich zuständig ist.

Nach Austausch mit der obersten Fachaufsicht – dem Wirtschafts- und Gesundheits-ministerium M-V - ist der Oberbürgermeister nur der Bürgerschaft gegenüber informationspflichtig. Die oberste Fachaufsicht gibt die Empfehlung, auf das laufende Verfahren zu verweisen und in der Sache keine Aussagen zu machen.

 

Nach Austausch über die vorliegenden Informationen und Hinweise hielt es der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung zweckmäßig, eine Begehung zu machen.

Es gab keine Fotos mit privaten Endgeräten. Herr Dr. Zierau habe mit seinem privaten Endgerät nur ein Foto von der Petriekirche gemacht.

Im Abschlussgespräch wurde der Universitätsklinik Rostock von der Verwaltung angeboten, die Sachen aufzuarbeiten.

 

Frau Reinders ist zutiefst erschüttert über das Vorgehen und entschuldigt sich bei den anwesenden Vertretern der Universitätsklinik. Bei Gefahr in Verzug hätte die Staatsanwaltschaft einbezogen werden müssen. Es gab eine gröblichste Missachtung des Datenschutzes und des Personals.

 

Herr Senator Bockhahn hat eine andere Auffassung zu den Ausführungen von Herrn Dr. Zierau.

 

Herr Senator Bockhahn berichtet, dass er am 13.11.2020 zwei Anrufe vom Ärztlichen Vorstand und von Herrn Prof. Dr. Dr. Thome zu den Vorgängen erhielt, von denen er keine Kenntnis hatte. Dies ist kein kooperativer Vorgang und Umgang miteinander.

Die Fachaufsicht nach PsychKG M-V liegt seit vielen Jahren beim Gesundheitsamt und damit im Senatsbereich 3 und wurde aktiv ausgeführt. So wurden bereits Klinikvertreter in den Ausschuss eingeladen, um Mitstände (Bettenanzahl) aufzuklären.

Herr Senator Bockhahn kann sich seine Nicht-Einbindung nicht erklären und wurde auch auf Nachfrage nicht aufgeklärt.

Zum § 12 Abs. 6 und 7 PsychKG M-V soll nun durch den Oberbürgermeister der Geschäftsverteilungsplan angepasst werden und künftig die Fachaufsicht beim Gesundheitsamt/Senatsbereich 3 liegen.

 

Frau Senli stellt weitere Fragen, nach welchen Kriterien und Ermächtigungsgrundlagen  diese Kontrollkommission zusammengesetzt wurde. Warum wurde Herr Dr. Terpe hinzugezogen und nicht Frau Krüger als Mitglied der Besuchskommission?

 

Herr Dr. Zierau kann dazu keine inhaltlichen Ausführungen machen und verweist auf das laufende Verfahren. Er führt noch mal § 12 Abs. 7 PsychKG M-V an.

Eine dringliche Gefahr und ein unmittelbarer Schadenseintritt lag nicht vor. Zu den Vorwürfen sollte sich vor Ort ein Bild gemacht werden.

 

Herr Treichel fragt nach dem „Auftraggeber“ des Verfahrens und was für ein laufendes Verfahren das ist.

 

Auftraggeber ist der Oberbürgermeister, erklärt Herr Dr. Zierau. Als Fachaufsicht ist der Oberbürgermeister tätig geworden, damit ist es ein laufendes Verfahren, bis alle Vorwürfe detailliert aufgearbeitet werden.

Herr Mucha fragt nach der Rolle der Ärztekammer. Welche Rolle hat Herr Prof. Dr. Crusius?

 

Herr Dr. Zierau erläutert, dass Informationen und Hinweise in der Ärztekammer eingegangen sind und vom Vorstand an den Oberbürgermeister herangetragen wurden. 

Die Ärztekammer wurde um Amtshilfe gebeten.

 

Herr Mucha drückt sein Unverständnis aus. Aus seiner Sicht handelt es sich nicht um Amtshilfe! Amtshilfe bedeutet, dass sich die Hansestadt Hilfe von Externen holt, wenn sie die Aufgabe nicht erfüllen kann. Herr Mucha erklärt das am Beispiel der Feuerwehr.

 

Herr Dr. Zierau wird nach Austausch mit der obersten Fachaufsicht keine inhaltlichen Angaben zur Kontrolle und zu den Vorwürfen machen.

 

Herr Senator Bockhahn führt aus, dass auf psychiatrischen Sachverstandes des Gesundheitsamte hätte zurückgegriffen werden können, bevor man sich der Hilfe Dritter bediene.

 

Herr Michaelis bringt seinen Unmut zum Ausdruck – es wurden jetzt in der Ausschusssitzung Dinge besprochen und man hat doch nichts erfahren, kann sich keine Meinung bilden und den Sachverhalt bewerten.

 

Herr Senator Bockhahn erklärt, dass auch in der Vergangenheit schon Vorwürfe erhoben wurden, dass in der Psychiatrie unrechtmäßige Dinge passieren, z.B. Überbelegungen.

Ein fachaufsichtliches Gespräch zum Entlassmanagement war geplant.

 

Auf Nachfrage von Frau Reinders zur Fachkompetenz der Kontrollgruppe möchte Herr Dr. Zierau aufgrund des laufenden Verfahrens keine Ausführungen machen.

 

Herr Naß fragt nach, in welchen Bereichen die „viele Bemängelungen“ liegen und warum die Fachkompetenz des Gesundheitsamtes nicht genutzt wurde.

 

Es lagen nicht nur Beschwerden und Hinweise von Patienten, sondern auch anderer Hinweisgeber vor, berichtet Herr Dr. Zierau.

 

Frau Günther hätte zu dieser Ausschusssitzung Herrn Oberbürgermeister Madsen und einen Vertreter der Ärztekammer erwartet. Sie erwartet in den nächsten 2 Monaten eine detaillierte Aufklärung der Angelegenheit und eine Information an den Ausschuss. 

 

Herr Mucha teilt daraufhin mit, dass die Ärztekammer nicht zur Sondersitzung eingeladen wurde. Hier geht es in erster Linie um die Beschwerdeführerin (Universitätsklinik Rostock) und die Rolle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Herr Mucha fragt Herrn Senator Bockhahn, ob die Fragen in dem Brief der Universitätsklinik schon beantwortet sind.

 

Zu den Fragen kann Herr Senator Bockhahn keine Antworten geben, da er weder die Vorwürfe noch den Entscheidungsweg des Oberbürgermeisters am 13.11. kenne und daher nicht nachvollziehen kann, da er nicht einbezogen wurde.

 

Frau Senli fragt Herrn Dr. Zierau, was mit den Erkenntnissen aus der Begehung passiert.

 

Die Unterlagen liegen im Original bei der obersten Fachaufsicht, erklärt Herr Dr. Zierau. Hinweise und Erkenntnisse aus der Begehung sollen in einer Kommission unter Einbeziehung psychiatrischen Fachpersonals ausgewertet werden.

 

Nachfrage von Herrn Treichel zu den Erwartungen von Herrn Prof. Dr. Dr. Thome.

Könnte dafür eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Bürgerschaft bzw. des Ausschusses dort tätig werden?

 

Herr Prof. Dr. Dr. Thome betont den Willen zur Zusammenarbeit mit der Stadt.

Es wurden heute klare Aussagen der Verwaltung erwartet, die leider nicht gegeben wurden.  Dass keine klaren Aussagen getätigt wurden, ist katastrophal, auch in der erwarteten Berichterstattung.

Es gibt unterschiedliche Sichtweisen auf Beschwerden.

 

Die Beschwerden und Hinweise sind aus Mitte 2020, berichtet Herr Dr. Zierau.

 

Frau Schartmann fragt zur Beantwortung des Fragenkataloges, der der Klinik zugegangen ist. Sie berichtet, dass Herr Dr. Terpe in der Fraktion bereits über den Vorgang und die Beschwerden berichtet hat und sie in einem nichtöffentlichen Teil dazu ausführen könnte.

 

Einige Ausschussmitglieder bringen ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass Herr Dr. Terpe Interna in seiner Fraktion berichtet hat.

 

Frau Schartmann berichtigt, dass Herr Dr. Terpe nur sie in einem 4-Augen-Gespräch einbezogen hat.

 

Herr Senator Bockhahn würde Herrn Dr. Zierau nicht empfehlen, in einem nicht-öffentlichen Teil hier weiter auszuführen.

Auch Frau Schartmann wird angeraten, sich nicht weiter zu äußern.

 

Ein nichtöffentlicher Teil wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

 

Frau Reinders bittet um Beendigung der Sitzung und um schnellstmögliche Informationen und Aufklärung zu den Vorgängen.

 

Herr Mucha informiert, dass die Aufklärung durch den Datenschutzbeauftragten des Landes, der von Amts wegen und auf Beschwerde der Universitätsklinik Rostock ermittelt, zu Mitte Januar 2021 in Aussicht gestellt ist. Des Weiteren berichtet Herr Mucha, dass sich der Wirtschaftsausschuss des Landtags ebenfalls mit den Vorfällen beschäftigt.

 

Herr Mucha dankt den Vertretern der Universitätsklinik und möchte zukünftig wieder vertrauensvoll mit dieser zusammenzuarbeiten.

Er wünscht allen Anwesenden eine schöne Weihnachtszeit und beendet die Sitzung.