02.12.2020 - 8.1 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin informiert, dass die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2020/AN/1175-01 (SN) vom Oberbürgermeister mit dem Hinweis vorliegt, dass der Antrag die auf gesellschaftlichem Konsens und gesetzlichen Regelungen beruhenden Grundlagen der musealen Arbeit wie auch auf die internationalen Standards basierenden Grundlagen der Tätigkeit von Museen und musealen Einrichtungen unterläuft.

 

Weiterhin wurde der Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1175-02 (ÄA) von Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion) zurückgezogen und durch Nr. 2020/AN/1175-03 (ÄA) ersetzt.

Zu diesem neuen Änderungsantrag liegt wiederum folgende redaktionelle Änderung vor:

 

Die Worte "ausgewählte besondere" werden gestrichen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche, ausgewählte Kunstwerke für eine zeitlich befristete, kostenpflichtige Leihgabe z. B. an andere Museen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Zur Konzepterstellung gehört auch eine Kategorisierung der Kunstgegenstände auf Grundlage des vom Deutschen Museumsbund herausgegebenen Leitfadens für die Dokumentation von Museumsobjekten von 2011.
Aufgrund dieser Kategorisierung sollen die Kunstgegenstände nach ihrem individuellen materiellen und immateriellen, künstlerischen Wert sowie deren Bedeutung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Region und das Land Mecklenburg-Vorpom­mern geordnet werden.

Das Leihgabessystem ist mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Ferner sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Bereichen der Verwaltung Fotografien der Kunstgegenstände aufgehängt werden können, um noch mehr Aufmerksamkeit und Interessenten zu gewinnen.

Die Einnahmen aus den Leihgaben sollen ausschließlich für die Restaurierung beschädigter Kunstgegenstände der Stadt eingesetzt werden.

Sofern hohe Versicherungssummen oder andere Hürden das Verleihen unattraktiv gestalten, ist eine Veräußerung derjenigen Kunstgegenstände zu prüfen, die weder für die Stadt und das Land noch für die Museen und Kunsteinrichtungen des Landes von Bedeutung sind. Die zu erarbeitende Kategorisierung dient dann entsprechend der Einordnung.

In den Erarbeitungsprozess ist der Kunstbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie Verantwortliche der Kunsthalle Rostock hinzuziehen.

Das Konzept ist der Bürgerschaft im ersten Quartal 2021 vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1175-03 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1175:
 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche Kunstwerke den Rostocker Bürgern in einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um die Wahrnehmung für die dingliche Geschichte der Stadt und die Verbundenheit mit ihren Kulturgütern zu stärken.

 

In die Erarbeitung ist der Kulturausschuss miteinzubeziehen.

 

Das Konzept ist der Bürgerschaft im 1. Quartal 2021 vorzulegen.
 

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