21.10.2020 - Abberufung/Abwahlen

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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Abberufungsbeschluss gem. § 32 Abs. 3 KV M-V
der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung bedarf;

Ausnahme: Abberufung aus Aufsichtsrat. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit.