25.11.2021 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde stellt die Beschlussvorlage anhand der Planzeichnung vor.

 

Herr Porst fragt, warum die Fläche südwestlich des WA3 nicht im Geltungsbereich enthalten ist. Weiterhin weist er darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit des Amtes im Zeitraum der Auslegung nicht zu jeder Zeit gegeben war sowie dass im Bebauungsplan keine Angaben zur Beleuchtungstemperatur festgesetzt sind. Weiterhin sollte die Pflegevereinbarung zukünftig nicht nur für eine Dauer von drei Jahren gelten. Herr Maronde antwortet, dass ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Wohnungsbauunternehmen geschlossen wurde. Der Hinweis bezüglich der Baumpflege wird zukünftig berücksichtigt. Darüber hinaus informiert er, dass die Planunterlagen im Rahmen einer Auslegung auch über verschiedene Quellen online einsehbar sind. Der Geltungsbereich wurde mit den Anliegern der Drostenstraße abgestimmt. Eine Bebauung der zweiten reihe ist nicht gewünscht.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
  2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Bürgerschaft die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“

            begrenzt:

 im Nordosten:   durch den Entwässerungsgraben 13/1,

 im Südosten:   durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

 im Südwesten: durch die Bebauung an der Drostenstraße

 im Nordwesten:  durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 185/8 und
    185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17 Drostenstraße
    (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als  Satzung.

 

3.  Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage