28.10.2021 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Maronde erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Planzeichnung. Die Bebauung folgt dem im Quartiersblatt erklärten Ziel. Das Quartiersblatt als auch der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurden von der Bürgerschaft beschlossen.

 

Frau Krönert sagt, dass seit dem Wettbewerb, dem Quartiersblatt sowie dem Aufstellungsbeschluss einige Jahre vergangen sind. Vor dem Hintergrund der Klimaanpassung der Städte muss der Entwurf neu gedacht werden. Hinzu kommt das sich die Bevölkerungsprognose im Vergleich zu 2017 verringert hat. Sie schlägt vor das nordwestliche Baufeld (MU 1) als Grünfläche zu belassen. Für die Grünfläche gibt es auch landschaftsplanerische Möglichkeiten gibt, die historische Bebauung darzustellen. Der hohe Versiegelungsgrad des Entwurfs sollte ebenso im Bereich der Fußgängerzone reduziert werden. Zudem ist innerhalb des Geltungsbereichs kein Spielplatz angedacht. Es wird auf die Spielplätze in den Wallanlagen oder im Rosengarten verwiesen.

 

Frau Pittasch erkundigt sich nach dem Hintergrund des langen Planungszeitraums. Sie schlägt vor, in den südlichen Baufeldern nicht Gemeinbedarf, sondern beispielsweise Urbane Gebiete festzusetzen, um offener zu sein und Wohnen zu ermöglichen. Auch sie weist auf den hohen Versiegelungsgrad hin. Weiterhin erkundigt sie sich nach dem Umgang mit den benachbarten Häusern (An der Hege) in Bezug auf Denkmalschutz und Tiefgarage.

 

Herr Engelmann könnte sich das Baufeld MU 1 ebenfalls als Grünfläche vorstellen. Eine Bebauung könnte jedoch auf Wiederstand in der Bevölkerung stoßen. Er schlägt vor, den Antrag zu vertagen.

 

Herr Porst fügt hinzu, dass die Architektur der Bauten ansprechend sein muss. Dazu gilt es, entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu formulieren, ohne die gestalterische Freiheit zu sehr einzuschränken.

 

Herr Müller erläutert, dass der Bebauungsplan auf den Zielen des Quartiersblatts beruht. Dieser Standort war historisch gesehen schon immer bebaut. Durch eine erneute Bebauung wird sozusagen Stadtreparatur betrieben. Sowohl die Öffentlichkeit als auch der Ortsbeirat wurden bereits 2013 beteiligt. Die Bebauung dieses Bereichs ist in der Stadtgesellschaft bekannt und wird nicht in Frage gestellt.

Der lange Bearbeitungszeitraum lässt sich darauf zurückführen, dass der Oberbürgermeister die Planungen zwischenzeitlich „auf Eis gelegt“ hat, um das Konzept des Verwaltungsneubaus zu überdenken. Der Verwaltungsneubau ist auf den beiden südlichen Baufeldern geplant. Dafür werden andere, zum Teil angemietete Verwaltungsstandorte in der Stadt aufgegeben. Für die Unterbringung von Verwaltung kann im Bebauungsplan kein Urbanes Gebiet festgesetzt werden. Herr Müller spricht sich gegen eine Grünfläche auf dem nordwestlichen Baufeld aus. Diese Änderung wird seitens der Verwaltung nicht unterstützt. Wenn es geändert werden soll, ist ein politischer Beschluss dazu erforderlich. Der Versiegelungsgrad lässt sich mit der Weiterführung der Fußgängerzone Kröpeliner Straße/Neuer Markt erklären. Er informiert weiterhin, dass es sich bei den Flächen ausschließlich um städtische Grundstücke handelt. Der Verwaltungsneubau wird durch den KOE errichtet. Für die beiden Urbanen Gebiete hat die Stadt die Möglichkeit selbst zu bauen oder die Flächen im Rahmen einer Konzeptausschreibung im Erbbaurecht zu vergeben. Damit liegt die Gestaltung der Bauten in den Händen der Stadt. Der Verwaltungsneubau sowie die darunter befindliche Tiefgarage wird mit Abstand zur Bebauung An der Hege errichtet, sodass die Gebäude nicht beeinträchtigt werden.

 

Herr Porst erkundigt sich, wer über die Inhalte des Verkaufsvertrags entscheidet. Herr Müller antwortet, dass die bekannten Prozesse (z.B. Haupt- und Vergabeausschuss) angewendet werden.

 

Herr Bauer sagt, dass für Arbeitskräfte Wohnraum geschaffen werden muss. Nur so kann die Stadt auch weiterhin Steuereinnahmen generieren. Die Zweifel an der Bebauung sind  nicht nachvollziehbar.

 

Herr Müller schlägt den Ausschussmitgliedern vor, sich nach der Haltung des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu der geplanten Bebauung zu erkundigen.

 

Frau Krönert stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, Beschluss-Nr. 2017/BV/2897 vom 13.09.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, begrenzt

- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“

- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“

- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und
   durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der
   „Großen Scharrenstraße“

- im Westen:  durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den Straßen-
   bahngleisen,

bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf, dessen Begründung einschließlich Anhänge (Anlage 1 und 2) zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ ist ortsüblich bekannt zu machen, zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

 

Reduzieren

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage