07.09.2021 - 5.1.5 Quartiersexposé WarnowQuartier

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strauß (Fachbereich BUGA) erläutert anhand einer Präsentation die Beschlussvorlage zum Quartiersexposé WarnowQuartier. Die Präsentation ist diesem TOP beigefügt.

Es handelt sich um ein Bundesförderprogramm zur Entwicklung eines urbanen Quartiers mit Vernetzung in den Stadtraum und Übergang zum Naturraum. Bestandteil des WarnowQuartiers sind die Förderprojekte Theaterwerkstätten und Mehrgenerationenhaus als zwei städtische Vorhaben. Geplant sind Mehrfamilienhäuser in mehrgeschossiger Bauweise mit Nutzung der bestehenden, angrenzenden Straßenbahnverbindung für ein autofreies in Teilen autarmes Quartier. Am Rand des Quartiers sollen Quartiersgaragen zur Verfügung stehen. Dadurch soll der typische Park-Such-Verkehr entfallen.

 

Herr Brincker erfragt, ob den Bauanträgen für die Bauvorhaben in dem Bereich dadurch kein Stellplatznachweis beigefügt werden muss. Herr Strauß erklärt, dass der Stellplatznachweis durch die Quartiersgaragen abgedeckt ist.

 

Herr Strauß berichtet weiter von einer vorbereitenden Untersuchung, die die Plausibilität der Erschließung in die Tiefe prüfen soll. Geplant ist das WarnowQuartier für 1.800 – 2000 Einwohner, ausgehend davon, dass die Wahl der Niederlassung in dem Quartier bewusst für ein autofreies Wohnen erfolgt. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Quartiers als autoarm bzw. autofrei ein Fördermittelkriterium. Die Querschnitte geben es allerdings her, dass Rettungswagen einfahren können.

 

Herr Bothur kritisiert in diesem Zusammenhang, dass nicht konkretisiert ist, was genau mit „autofrei“ gemeint ist und regt an, dieses genauer zu definieren.

 

Zum Verständnis der Grundstücksanhandgabe erläutert Herr Strauß die Vergabe der Grundstücke per Erbbaurechtsregelung über eine Konzeptvergabe. Diese sieht vor, dass sich ein Interessent auf eine Parzelle mit einem Konzept aus Architektur, Nutzung und Freianlage bewirbt, wobei jeder Interessent oder Investor die Möglichkeit hat, sich auf eine beliebige Anzahl an Grundstücken zu bewerben. Die Vergabe erfolgt für die einzelnen Parzellen. Dabei ist der Grundstückspreis/-wert nicht verhandelbar. Ziel ist es ein unterschiedliches Klientel in der Bewerberschaft und dadurch eine Diversität in der Architektur zu erreichen. Eine Jury, bestehend aus fachlichen und sachlichen Vertretern, trifft eine Vorauswahl der Bewerbungen und gibt eine fachliche Empfehlung als Vorschlag an die Bürgerschaft.

 

In Anbetracht der geplanten 1.800 bis 2.000 Einwohner auf 900 bis 1.000 Wohneinheiten ergibt sich für Herrn Bothur die Nachfrage nach den geplanten Wohnmodellen und ob auch größere Wohnungen für Familien geplant sind. Herr Strauß erklärt, dass es sich bei den geplanten Werten um eine Durchschnittsbetrachtung handelt, die Wohnungen, Büros usw. einschließt. In der weiteren Projektentwicklung erfolgt die Planung der verschiedenen Wohnmodelle, mit unterschiedlichen Größen, auch für Familien mit Kindern.

 

Herr Engels erkundigt sich nach den Erkenntnissen bezüglich Altlasten. Herr Strauß informiert über laufende Gutachten, die auch für die Gründung und Hydrologie wichtig sind.

 

Bezugnehmend auf den Änderungsantrag Nr. 2395-02 verbunden mit dem Antrag das neue Quartier durchgängig als Sondergebiet „Inklusives Wohnen“ auszuweisen, erfragt Herr Porst welche Auswirkungen die Erschließung hat. Herr Strauß erklärt, dass das Quartier bewusst als urbanes Gebiet geplant ist, welches sich z.B. durch verschiedene Grenzbereiche oder verschiedene Mischverhältnisse entwickeln kann. Auf die Nachfrage von Herrn Porst, ob einzelne Baufelder mit einer Sondernutzung ausgewiesen werden können, erläutert Herr Strauß, dass eine baufeldweise Nutzung möglich ist und dass im Kriterienkatalog für das Nutzungskonzept die Vorgabe einer inklusiven Entwicklung als Beitrag des Investors ausgewiesen werden kann.

 

Herr Dr. Mehlan erkundigt sich nach der Fläche in Überbauung und inwieweit die Stadt Zugriff hat. Herr Strauß berichtet, dass der westliche Teil des Bereiches städtisch ist und das Förderprogramm auch nur in dem Bereich läuft. Der andere Teil ist derzeit noch in privatem Eigentum und bedarf zunächst einer Flächeninanspruchnahme. Die Einbeziehung der Eigentümer durch eine transparente Darstellung der Entwicklungsziele ist dabei grundlegend.

 

Herr Bothur erkundigt sich bezugnehmend auf das Problem der sozialen Spaltung nach dem Beitrag des Modellprojektes diesbezüglich. Herr Strauß erläutert, dass bis zu 30% sozialer Wohnungsbau geplant ist, welcher als Handlungskriterium in der Konzeptvorgabe sichergestellt werden soll.

 

Herr Porst erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen bei Annahme der Beschlussvorlage und inwieweit dann noch Gestaltungsspielraum bleibt. Herr Strauß erklärt, dass der Rahmenplan mit dem Exposé beendet ist und dass alles weitere durch den Bebauungsplan geregelt wird. Die Erschließungsplanung, die Durchführung der Konzeptvergabe und die Vorlage des Gestaltungshandbuches sind Folgeschritte.

 

Herr Engels gibt, bei Vergabe aller Grundstücke per Erbbaurecht, die Berücksichtigung des Haushaltes zu Bedenken.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt zur Entwicklung des Modellvorhabens WarnowQuartier:

 

  1. Das Quartiersexposé mit Stand vom 19.07.2021 (Anlage 1) mit seinen städtebaulichen Zielen zur Entwicklung des WarnowQuartiers wird als Zielstellung für den Rahmenplan bestätigt.

Die zu erwartenden Ergebnisse der Fachgutachten, insb. das Hydrologische Gutachten, das Energiekonzept und die vorbereitende Verkehrsuntersuchung sind in den weiteren Planungsprozessen zu berücksichtigen.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „WarnowQuartier, Dierkower Damm“ wird auf Grundlage des Quartiersexposés parallel zur Erstellung des Rahmenplans entwickelt; der Vorentwurf mit Stand vom 09.07.2021 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Grundstücke werden im Rahmen einer Konzeptvergabe an Investoren vergeben.

 

  1. Es wird eine Jury mit der strukturellen Zusammensetzung gemäß Anlage 1, Seite 19 gebildet, die das Modellvorhaben im WarnowQuartier und die Konzeptvergabe steuert und begleitet.
  2. Der erste Bauabschnitt wird zur BUGA 2025 realisiert.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen