21.04.2021 - 8.6 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Han...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski spricht sich gegen den Änderungsantrag Nr. 2021/BV/1882-03 (ÄA) aus; die Kernverwaltung hat eine kostenfreie Toilettenbenutzung auch diskutiert und nach intensiver Prüfung davon Abstand genommen.

 

Die Bewirtschaftung der WC Anlagen erfolgt gegen Entgelt (Einnahmeerzielungsabsicht). Aus diesem Grund sind sie dem Anlagevermögen des BgA Öffentliche Bedürfnisanstalten zugeordnet. Der Wechsel von einer entgeltlichen zu einer unentgeltlichen Nutzung macht die Entnahme der WC Anlagen aus dem BgA und die Überführung in den Hoheitsbereich der HRO erforderlich. Daraus ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Vorsteuer (Berichtigung des zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Übergang der Anlage für jede Anlage). Es kann von einer Steuerbelastung in sechsstelliger Höhe ausgegangen werden.
Aus vorgenannten Gründen hat sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für ein geringes, angemessenes Entgelt zur Toilettennutzung entschieden.

 

Er sieht das Anliegen des Änderungsantrages nicht als unberechtigt an, weist aber darauf hin, den bisherigen Weg beizubehalten und sich weiterhin darauf konzentrieren, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt und ein vernünftiger Service zur Verfügung gestellt wird.

 

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Beschluss:

 

Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung – Anlage 1) wird beschlossen.

 

 Anlage:

 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock               zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) wurde am 19.06.2021 im Städt. Anzeiger Nr. 12 öffentlich bekannt gemacht. Somit wurde der Beschluss erfüllt.