16.11.2021 - 5.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung

Gemäß § 7 (5) Hauptsatzung der HRO entscheidet der Hauptausschuss, wenn kein
Einvernehmen zu erzielen war.
 

Herr Senator Dr. von Wrycz Rekowski führt ein, dass der Hauptausschuss heute ausschließlich über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet und teilt mit, dass er in Absprache mit dem Oberbürgermeister, der Beschlussvorlage
zustimmen wird. Das gemeindliche Einvernehmen darf nur versagt werden, wenn
bauplanungsrechtliche Aspekte dagegen sprechen. Erneute Prüfungen der zuständigen Ämter haben ergeben, dass es sich um ein Vorhaben nach § 34 (1) BauGB handelt und das gemeindliche Einvernehmen somit zu erteilen ist. Sollte der Hauptausschuss zu einer
anderen Auffassung gelangen, kann das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg das Einvernehmen ersetzen.

 

Herr Brincker, Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses, legt das ablehnende
Votum des Ausschusses dar.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses debattieren allumfassend zur Angelegenheit und sprechen sich mehrheitlich für die Erteilung der baurechtlichen Genehmigung für das
Vorhaben aus.
 

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Klärschlammverbrennungsanlage als Abfallverwertungsanlage gemäß Nr. 8.1.1.3 der 4. BImSchV, hier: 1. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG“ Rostock, Carl-Hopp-Str. 1;
Az.: 02688-21 wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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