13.10.2021 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, Beschluss-Nr. 2017/BV/2897 vom 13.09.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, begrenzt

- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“

- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“

- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und
   durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der
   „Großen Scharrenstraße“

- im Westen:  durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den Straßen-
   bahngleisen,

bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf, dessen Begründung einschließlich Anhänge (Anlage 1 und 2) zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ ist ortsüblich bekannt zu machen, zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage