24.08.2021 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Kühn stellt sich als Planerin für das Projekt „Küstenmühle“ vor.

An Hand einer PowerPoint Präsentation erläutert sie die Inhalte des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses zum B-Plan.

-         es soll eine integrative Einrichtung entstehen

-         die Küstenmühle ist ein Intergrationsbetrieb und beschäftigt Menschen mit und ohne Handycaps

-         in einer Planzeichnung wird die Lage des B-Plan Gebietes gezeigt

-         B-Plangebiet ist Außenbereich und unterliegt bauplanungsrechtlichen Festsetzungen

-         erläutert die baulichen Nutzungen der verschiedenen Flächen

-         Errichtung eines Lärmschutzwalls als Voraussetzung für die Realisierung der festgesetzten schutzbedürftigen Nutzungen

-         durch die Errichtung des Lärmschutzwalls erfolgt ein Eingriff in den Bereich von Brutvogelgemeinschaften und Zauneidechsenhabitate

-         hierfür wird eine Ausgleichfläche von 3000 m² bereit gestellt

-         Zauneidechsen werden dorthin umgesetzt

-         die Erdarbeiten für den Wall werden vom 01. Oktober bis 28. Februar erfolgen(außerhalb der Brutzeiten)

-         der Wall wird mit böschungsgeeigneten und blühreichen Gräser- und Kräutermischungen aus regionalen Saatgut besäht

-         eine Mahd erfolgt nur im Zweijahresrhythmus nicht vor dem 01. September

-         innerhalb des Plangeltungsbereiches werden Ausgleichmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen z.B.:

  • Einrichtung von Fledermausquartieren
  • Nisthilfen für Turmfalken, Nischenbrüter und Sperlingen
  • die Pflanzung von Obstbäumen (alte, regionaler Sorten)
  • Erhaltungsgebot für vorhandene Bäume

-         außerhalb des Plangeltungsbereiches können Eingriffe nicht vollständig ausgeglichen werden

  • Inanspruchnahme eines Ökokontos
  • Einzahlung in Baumfond der Stadt

-         die Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden wird erklärt

-         weitere Verfahrensschritte:

  • öffentliche Auslegung nach Billigung der Bürgerschaft für vier Wochen
  • förmliche Beteiligung der Behörden
  • Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen
  • anschließend erfolgt Vorbereitung der endgültigen Planung für den Satzungsbeschluss
  • geplant werden Unterkünfte für Menschen mit Handycap
  • Werkstätten und Arbeitsstätten zur Integration werden geschaffen
  • es werden keine Ferienwohnungen eingerichtet!
  • Die Höhe der Objekte richtet sich nach dem Bestand von Gebäude

 

Diskussionspunkte:

Werden die Neubauten mit Solardächern ausgestattet?

  • muss mit Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden
  • gesamtes Ensemble der Gebäude steht unter Denkmalschutz (keine Einzelbaudenkmäler)

 

Sind Solaranlagen auf dem Wall möglich?

  • müsste geprüft werden

 

Wer ist der aktuelle Betreiber der Küstenmühle?

Herr Dr. Knaape (Geschäftsführer der „Ohne Barrieren“ Wohnen und Sozialdienste gGmbH) antwortet:

  • Küstenmühle Rostock e.V. , „Ohne Barrieren“ Wohnen und Sozialdienste gGmbH und „Leben mit uns“ gGmbH
  • durch neues Konzept sind die Betreiber überzeugt, das Ensemble erhalten zu können

 

 

Werden Parkplätze geschaffen und sind sie wasserdurchlässig?

  • Parkflächen sind bereits vorhanden, diese werden auch weiterhin genutzt
  • es sind nicht alle der vorhandenen Parkflächen wasserdurchlässig

 

Gibt es tatsächlich Turmfalken in diesem Gebiet?

  • Turmfalken wurden gesichtet, daher wird ein Nistplatz mit eingerichtet

 

Herr Massenthe bedankt sich für die Ausführungen

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

  1. Für das Gebiet, begrenzt

 

 im Süden:             durch die Bundesautobahn A19

 im Westen:               durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),

 im Norden und Osten: durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen             

      soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.16.SO.197 Sondergebiet „Küstenmühle“

      gemäß §2 BauGB und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

      Planungsziele des Bebauungsplans sind

 

         -    Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes, um die Nutzungen Gastronomie,

         -    Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu                  kombinieren

 

2.  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“,  
     bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Anlage1), dem Entwurf
    der Begründung dazu (Anlage 2) und dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen 
    Beteiligung (Anlage 3), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und

    sind gemäß  § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt die Zustimmung.

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der OBR stimmt einstimmig zu.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage