12.08.2021 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 15.W.123 Wohngebiet „Ehemalig...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Maronde stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Frau Schulz erkundigt sich, warum die WIRO das Wasserbecken nicht bereits umgesetzt hat. Bei der Veräußerung der Grundstücke hatte die WIRO schließlich mit der Gestaltung geworben. Zudem waren die Kosten zu einem früheren Zeitpunkt hierfür wahrscheinlich geringer. Herr Maronde erläutert, dass aufgrund der schrittweisen Erschließung die Freianlage im zentralen Bereich bisher nicht umgesetzt wurde. Die Herstellung des Wasserbeckens war jedoch schon immer mit erheblichen Aufwendungen verbunden.

 

Frau Pittasch sagt, dass ein „unverhältnismäßiger Herstellungsaufwand“ – zumal schon zum damaligen Zeitpunkt bekannt -  nicht der Grund für diese Planänderung sein können. Die Käufer haben schließlich die Grundstücke mit der im Bebauungsplan festgesetzten Gestaltung erworben. Herr Maronde antwortet, dass es sich auch weiterhin um eine öffentliche Fläche handelt, die ansprechend gestaltet werden soll. Der Ursprungsentwurf ist aus der Topografie heraus nicht umsetzbar.

 

Frau Schulz regt an, dass im Zuge der Planänderung geprüft werden sollte, ob hier stattdessen eine Retentionsfläche untergebracht werden könnte. Zudem sollte es das Ziel sein, die Biodiversität zu steigern und heimische Pflanzen zu verwenden.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für ein Areal in Gehlsdorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, begrenzt
     

im Nordosten: durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten: durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachter Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,


im Südwesten: durch die Unterwarnow und

im Nordwesten:  durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachter Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10
 

bestehend aus der PLANZEICHNUNG (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG (Anlage 2).

 

  1. Die BEGRÜNDUNG einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage