25.11.2020 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thüne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert, dass das Ziel des B-Planes der Erhalt der Vorgärten als städtebauliches Element ist. Hiermit wird gleichzeitig die Versiegelung minimiert und der Ausschluss von PKW-Stellplätzen gesichert.

Die Satzung ist ein massiver Eingriff ins private Eigentum und durch die Pflanzenvorgabe kommt es zur Uniformiertheit der Vorgärten, so Herr Gebert (FDP). Herr Adelsberger (Die Linke.Partei) bringt ein Negativbeispiel aus der KTV, hier sind 6 leere Stellplätze ungenutzt abgesperrt vorhanden.

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert, dass die Abwägung im Öffentlichkeitsverfahren stattgefunden hat und seitens des Ortsbeirates KTV die Verwaltung zum Verfahren die volle Unterstützung erfahren hat.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ im Stadtteil Hansaviertel, begrenzt:

im Nordosten:  durch die Dethardingstraße bis zur Parkstraße,

im Osten:  durch die Bahntrasse Rostock – Warnemünde

im Süden:  durch die Bahntrasse Rostock – Wismar

im Westen:  durch die Parkstraße und die Ernst-Heydemann-Straße,

im Nordwesten:  durch die Rembrandtstraße,

bestehend aus den textlichen Festsetzungen und dem zugehörigen Lageplan (Anlage 2), als Satzung.

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2020/BV/1463:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage