03.11.2021 - 9.2 Fortfall der Freihaltetrasse für die verkehrlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

 

1. Nr. 2021/BV/2334-04 (ÄA),

2. Nr. 2021/BV/2334-01 (ÄA).

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde/Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

 

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 


 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2334-04 (ÄA) (s. TOP 9.2.2) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2334:
 

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde/Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und dem Industriestandort Warnemünde künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

 

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen, können in einer Dimension entfallen, welche Entwicklungen zur Überwindung der räumlichen Trennung zwischen Groß Klein und Lichtenhagen und weiteren städte­baulichen Entwicklungen im gesamten Nordosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht widersprechen. Dies gilt insbesondere für den zukünftigen Fuß- und Radverkehr.

Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies jeweils nachzuweisen.

 

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Anlagen zur Vorlage