18.08.2021 - 10.9 Festlegung der Gebietsgrenzen für das Fördergeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Grenzen des Fördergebiets Toitenwinkel werden gemäß § 171e (3) BauGB
– „Soziale Stadt“/ “Sozialer Zusammenhalt“
entsprechend der beigefügten Anlage festgelegt.
 

Anlage:

Fördergebietsgrenzen Toitenwinkel gem. § 171e (3) BauGB

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Der Beschluss musste aus formellen Gründen neu gefasst werden. Die Übergabe an das Ministerium ist erfolgt, damit ist der Beschluss erfüllt.
 

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Anlagen zur Vorlage