06.10.2020 - 5.1.3 Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostoc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Frau Boden erläutert den Sachverhalt. Vom Ministerium für Inneres und Europa als Rechtsaufsichtsbehörde sowie vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung als Fachaufsichtsbehörde kamen Hinweise, dass einige Formulierungen die Ermächtigungsgrundlage übersteigen und somit rechtsunwirksam sind. Aufgrund dessen wurden die Regelungen dementsprechend angepasst. Der Sinn der Satzung bleibt allerdings erhalten.

Auf Nachfrage von Herrn Brincker und Herrn Porst erläutert Frau Gründel die bisherigen praktischen Auswirkungen der Satzung. Da etwa 50% der Vorgartenflächen im Eigentum der Stadt stehen, ist zunächst die Erstellung eines Musterbereichs nach der Vorgartensatzung auf diesen Flächen angestrebt. Es war nie beabsichtigt, sofort ordnungsbehördliche Verfahren nach Inkrafttreten der Satzung gegen die Eigentümer zu eröffnen, zumal auch die Herstellung rechtmäßiger Zustände auf einvernehmliche Weise bevorzugt wird.
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft hat den derzeitigen Ist-Zustand bereits dokumentiert.

Frau Boden führt ergänzend an, dass die Satzung auch keine Rückwirkung entfalten kann und somit nur für zukünftige Änderungen zu berücksichtigen ist.

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die Vorgartensatzung für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt
(Anlage 1).
 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage