04.06.2020 - 5.2 Weiterer Umgang mit den Sportstätten der Wohnen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Leverenz, Mitarbeiter der Zentralen Steuerung, macht ergänzende Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Auf Nachfrage führt er aus, dass es die gemeinsame Auffassung der WIRO und der Stadt sei, die Schießhalle nicht in derzeitiger Form weiter zu nutzen. Verhandlungen mit der Landespolizei laufen bereits.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020).

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?0--anlagenVoHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=7132943&SILFDNR=1007286&TOLFDNR=7132943&selfaction=print