03.06.2020 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 "Wohnen am Werftdre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller informiert, dass der Bau- und Planungsausschuss und der OBR KTV ihre Zustimmung zum Bebauungsplan gegeben haben.

Es gab eine intensive und frühzeitige Bürgerbeteiligung mit einem städtebaulichen Wettbewerb.

Es soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von ca. 700 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, aber auch Wohnfolgeeinrichtungen, wie Einzelhandel, Dienstleistungen sowie Büro, kleingewerbliche und kulturelle Nutzungen geschaffen werden.

Ein wesentliches Element des B-Planes ist die öffentliche Grünfläche im Inneren des Gebietes und die teilweise Öffnung des Kayenmühlengraben. Weiterhin erfolgen der Rückbau der Max-Eyth-Str. und deren Knotenpunkt und die abschnittsweise Umverlegung des Gleisbetts der Straßenbahnschienen. Für diese Maßnahme erfolgt ein Planfeststellungsverfahren.

 

Herr Gebert (FDP) kritisiert die abgewogene Stellungnahme von Global Connect. Herr Müller erläutert dazu, dass Bebauungspläne nach § 9 BauGB keinerlei Festsetzungen dieser Art vorsehen, sie sind nicht Gegenstand des B-Planes.

 

Herr Mahrt (SPD) fragt für sein Wohngebiet (Holzhalbinsel) nach, wann und zu welchem Zeitpunkt Altglascontainer geplant werden.

Herr Müller erläutert anhand des B-Plan-Entwurfes Werftdreieck, dass eine Festsetzung im B-Plan möglich ist. Die Verwaltung prüft, speziell zur Frage von Herrn Mahrt (SPD), ob es Festsetzungen im B-Plan Holzhalbinsel hinsichtlich Altglascontainer gibt.

 

Fragen zur Umsetzung einer energieeffizienten Bauweise, zur Fassadenbegrünung und zum Lärmschutz können konkreter durch die WIRO beantwortet werden. Hier verweist Herr Müller auf den Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2020, an der die WIRO teilnimmt und alle Fragen dazu beantwortet werden.

Es werden mit der WIRO städtebauliche Verträge zum zeitlichen Ablauf und zur Erschließung abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2020/BV/0957 einschließlich des Änderungsantrages 2020/BV/0957-01 (ÄA):

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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