02.09.2021 - 4 Vorstellung und Information der Koordinierungss...

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Wortprotokoll

Herr Hampf von der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung bedankt sich für die Möglichkeit, die Koordinierungsstelle im Ortsbeirat vorstellen zu können. Er geht kurz auf das Zustandekommen der Koordinierungsstelle und ihre Aufgaben ein. Anschließend erläutert Herr Hampf, wie die Zusammenarbeit des Ortsbeirates mit der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung aussehen könnte. Grundlage sei der Leitfaden für Bürgerbeteiligung.

 

Die Präsentation zur Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung wird diesem Protokoll angehängt.

 

 

Der Ortsbeirat stellt folgende Fragen:

 

  1. Welchem Senatsbereich ist die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung unterstellt und wie abhängig ist die Koordinierungsstelle?

 

Die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung sei dem Oberbürgermeister unterstellt. Beteiligung funktioniere nur gut, wenn die Beteiligung frühzeitig erfolge. Die Koordinierungsstelle sei abhängig von einem frühzeitigen Informationsfluss der Fachämter. Nur so könne sie auch frühzeitig Beteiligungsprozesse anstoßen.

 

  1. Handelt es sich um ein Ehrenamt oder um Angestelltenverhältnisse? Können auch Fraktionslose Mitglied im Beirat sein?

 

Im Beirat seien 15 ehrenamtliche Mitglieder tätig. Bei der Koordinierungsstelle wären zwei Mitarbeiter Vollzeit eingestellt. Der Leitfaden sehe vor, dass nur Fraktionen Mitglieder entsenden können. Fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder könnten sich nur über die Internetplattform oder direkt bei der Koordinierungsstelle informieren. Die anderen Mitglieder wurden über einen öffentlichen Aufruf zur Mitarbeit gewonnen.

 

Frau Schweinitz kritisiert, dass man nicht von einer Beteiligung sprechen könne, wenn jemand nicht mitwirken kann, nur weil er sich keiner Fraktion anschließe. Die Koordinierungsstelle solle glaubhaft bleiben und eine Änderung des Leitfadens in Betracht ziehen.

 

  1. Bisher habe der Ortsbeirat überwiegend den Eindruck gewonnen, von den Fachämtern lediglich informiert, anstatt beteiligt zu werden. Das beste Beispiel wären aktuell die Planungen zum Radschnellweg zwischen Rennbahnallee und Westfriedhof. Darf der Ortsbeirat die Koordinierungsstelle als Hilfsorgan des Ortsbeirates verstehen?

 

Der Ortsbeirat könne sich, genauso wie alle anderen Interessierten, jederzeit bei Bedarf an die Koordinierungsstelle wenden. Sie würde Beteiligungsprozesse in die Wege leiten können.

 

  1. Wer entscheidet, was im öffentlichen Interesse liegt und was der Allgemeinheit dient?

 

Die entsprechenden Vorhaben werden von Vereinen oder Fachämtern zugespielt (Steckbrieferstellung). Die Koordinierungsstelle hole sich alle möglichen Informationen dazu ein und diskutiere diese mit dem Beirat in öffentlicher Sitzung.

 

  1. Innerhalb welcher zeitlichen Fristen muss ein Beteiligungsprozess eingeleitet werden?

 

Grundsätzlich entscheiden die Fachämter selbst, ob ein Beteiligungsprozess sinnvoll sei. Laut Leitfaden beträgt die Frist 3 Monate.

 

Der Ortsbeirat bleibt kritisch und fragt sich, wie sich die Koordinierungsstelle gegenüber der Verwaltung stärken könne. Vielmehr könnte die Zuordnung der Koordinierungsstelle  dem Büro des Oberbürgermeisters zu einer Verkomplizierung der Prozesse führen.

 

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Anlagen