17.06.2020 - 10.8 Festsetzung der Aufwandsentschädigung von Funkt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


Herr Mucha hat sein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V angezeigt und nimmt außerhalb der Bürgerschaft Platz.

 

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Beschluss:
 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

I.                die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2014/BV/5382 vom 02.04.2014 zur Festsetzung               der Aufwandsentschädigung von Funktionsinhabern und Personen mit               besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock

 

II.               die Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber               und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der               Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

                                                                                                     - EURO -

1. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte

270,00

2. Stellv. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte

135,00

3. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte

170,00

4. Stellv. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte

  85,00

5. Stadtjugendfeuerwehrwart/in                

  80,00

6. Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/in

  40,00

7. Jugendfeuerwehrwart/in

  60,00

8. Stellv. Jugendfeuerwehrwart/in

  30,00

9. Leiter/in Geschäftsstelle des Stadtfeuerwehrverbandes 

  80,00

10. Schriftwart/in des Stadtfeuerwehrverbandes

  60,00

11. Kassenwart/in des Stadtfeuerwehrverbandes

  60,00

12. Gerätewart/in in der Freiwilligen Feuerwehr

  60,00

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt