03.06.2020 - 6.1 Weiterer Umgang mit den Sportstätten der Wohnen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Leverenz erläutert die Beschlussvorlage 2020/BV/0802.

 

Herr Urban Geschäftsführer der WIRO GmbH informiert, dass die WIRO GmbH in den 90-iger Jahren eine Vielzahl von Sportstätten von der Stadt Rostock übertragen bekommen hat. Die Stadt Rostock war zu diesem Zeitpunkt finanziell nicht in der Lage, diese Sportstätten zu sanieren. Zugleich gab es für die Wohnumfeldgestaltung günstige Fördermöglichkeiten.

 

Hinsichtlich der Schießanlage wird derzeit geprüft, ob diese von der Landespolizei übernommen werden könnte.

 

Wirtschaftlich wäre die Schießanlage für die WIRO GmbH weiterhin nicht tragbar.

 

Der Präsident KSB Rostock Herr Westenberger informiert, dass diese Schießhalle der Trainingsort für die Schützengesellschaft Rostock sei. Sollte dieselbe geschlossen bzw. r den Verein nicht mehr nutzbar sein, ren keine Trainingsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung mehr vorhanden. Die Nutzungsbindung mit dem Schützenbund läuft Ende Oktober aus.

 

Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion.

 

Herr Röhl appelliert, möglichst keine Verluste von Sportstätten für die Vereine zuzulassen.

 

Frau Cornelius regt an, einen Ergänzungsantrag prüfen zu lassen.

 

Herr Urban stellt klar, dass die Schießhalle nicht allein im zentralen Fokus steht, sondern gemessen an der Gesamtheit der Sportstätten einen kleinen Anteil einnimmt.

 

Frau Cornelius kommt auf die Sanierung der Fußballfelder des Damerower Weg zurück und stellt die Frage, welchen Beitrag die Stadt Rostock eventuell leisten kann, um dem Schützenverein zu unterstützen.

 

Herr Majerus regt an, die Bürgerschaft formal bis zum 18. August 2020 zu informieren.

 

Es erfolgt nochmals eine umfangreiche Diskussion.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Sportstätten der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) verbleiben im Eigentum der WIRO. Für die fünf Sportstätten Kranichweg, Danziger Str., Ratzeburger Str., B.-v.-Suttner-Ring, Sprengmeisterweg sowie den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) werden durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährliche Ausgleichszahlungen zu den entstandenen Unterdeckungen geleistet (für die fünf Sportstätten ab dem 01.01.2021; für den Sportpark Gehlsdorf (ohne Schießhalle) ab dem 01.11.2020).

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage