14.04.2020 - 6.5 Zahlungen an Honorarkräfte / Freie Mitarbeiter ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Den an dem Konservatorium als Lehrkräfte beschäftigten freien Mitarbeitern kann abweichend von § 6 der insoweit einheitlichen Dienstverträge für den Zeitraum der zur Eindämmung der Pandemie angeordneten Schulschließung auch für bislang nicht erteilten Unterricht das vereinbarte Honorar gezahlt werden.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage