14.04.2020 - 6.2 Freigabe von laufenden Aufwendungen und Auszahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

1.              Der Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stimmt nach
§ 49 Abs. 4 i. V. m. § 35 Abs. 2 S. 3 u. 4 KV M-V der Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen für bereits im Haushaltsvorjahr bestehende und in der Haushaltsplanung 2020 als Fortführungsmaßnahme berücksichtigte, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Anlagen 1 und 2 in dem Umfang zu, welcher auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen der zuständigen Fachämter als unaufschiebbar zu bewerten ist.

2.              Eine Auszahlung freiwilliger Zuschüsse an Verbände und Vereine bis zur Höhe des Ansatzes aus dem Vorjahr gilt darüber hinaus als genehmigt, soweit bedingt durch die Coronakrise eine unbillige Härte nachgewiesen wird.

 

              Anlagen:              Übersicht fortzuführende freiwillige Aufgaben Verwaltungstätigkeit,
                                          Übersicht fortzuführende freiwillige Aufgaben Investitionstätigkeit

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Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage