20.02.2020 - 8.6 Archäologisches Landesmuseum: Ermächtigung des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sens merkt an, dass die Vorlage lediglich die Höhe des Investitionskostenzuschusses und keinerlei weitere Rahmenbedingungen für die Verhandlungen bestimme. Es bestünde hier die Befürchtung, dass keine politische Mitsprache im Verhandlungsprozess gewährleistet werden könne.

 

Herr Horn, Mitarbeiter im Büro des Oberbürgermeisters, erläutert, dass es sich hierbei um ein Landesprojekt handele. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhalte mit Gewährung des Zuschusses ein touristisches und architektonisches Highlight ohne dass die Stadt die Unterhaltung übernehmen müsse.  Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock werde bereits von Beginn an ausreichend bei der Planung des Objektes beteiligt, zudem erhalte die Stadt auch einen Platz in der Auswahljury. Herr Horn sichert eine intensive Beteiligung des politischen Raumes zu.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt