22.01.2020 - 9.9.1 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorlage wird in der Anlage 1 nach der lfd. Nr. 49 um eine weitere Zeile ergänzt:

 

"Für die Förderung der freien Kulturträger aus den Zeilen 21 - 48 wird für das 2. und 3. Quartal folgende Festlegung getroffen:

 

Als Obergrenze für die Förderung für das 2. und 3. Quartal ist jeweils eine maximale Förderung in Höhe von 90 % der Förderung für das 1. Quartal zulässig

(712.078 Euro je Quartal).“

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt