22.01.2020 - 8.1 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, BÜ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll



Nach diversen Wortmeldungen bittet Frau Niemeyer um folgende redaktionelle Änderung in dem Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0527-02 (ÄA):

- das Wort „Immobilien“ ist zu ersetzen durch „Gebäude“.
 

Im Anschluss wird ein Antrag von Herrn Sens auf punkteweise Abstimmung des Änderungsantrages Nr. 2019/AN/0527-02 (ÄA) durch diesen wieder zurückgezogen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft einen Vorschlag zu unter­breiten, wie alternative Wohnprojekte und Wohnformen personell und strukturell in der Verwaltung unterstützt werden können.


Im Vorfeld sind mögliche Zielgruppen für alternative Wohnprojekte und ihre Anforderungen zu definieren. Die WIRO ist aufgrund ihrer wohnungswirtschaftlichen Expertise einzubeziehen, ebenso der Arbeitskreis Wohnprojekte des Agenda 21-Rates.

Die Bürgerschaft soll bis April 2020 über die geplante Umsetzung informiert werden.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0527-02 A) (s. TOP 8.1.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0527:

 

Wohnprojekte werden durch die Stadt gezielt unterstützt und gefördert.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

- der Bürgerschaft einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Organisationseinheit für die Unterstützung alternative Wohnprojekte und Wohnformen zuständig ist,
 

- regelmäßige Treffen (vierteljährlich) zwischen der Stadtverwaltung und dem Arbeitskreis Wohnprojekte des Agenda 21-Rates zu initiieren,
 

- vor der Veräerung nicht mehr benötigter Gebäude durch die Stadt eine Abfrage beim Arbeitskreis Wohnprojekte auf Eignung für ein Wohnprojekt durchzuführen,

- einen Anteil von 10 % der städtischen Bauflächen auszuwählen, die für gemeinschaftliche Wohnformen geeignet sind,
 

- Wohnprojekte bei der Antragstellung von Fördermitteln zu unterstützen.

 

Die Bürgerschaft soll ab April 2020 regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.

 

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Realisierung:

 

siehe Nr. 2020/IV/0961

 

2 - 5: laufend /1 x im Quartal Unterrichtung der Bürgerschaft

 

 jährlich Beschlusserfüllung per 31.12.