16.01.2020 - 7.1 Diskussion zur möglichen Bildung eines Kleingar...

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Wortprotokoll

Herr Kröger führt in das Thema ein. Die Stadt Rostock ist der größte Verpächter der Kleingärten und unterstützt zudem das Kleingartenwesen. Andererseits stehen deren Flächen zum Teil auch immer in Konkurrenz mit einer möglichen Wohnbebauung.

 

Frau Dr. Fischer-Gäde erläutert kurz die Historie zum Kleingartenbeirat. 1995 wurde ein Kleingartenbeirat in der Hansestadt Rostock gegründet. Hintergrund war die Richtlinie über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit vom Landwirtschaftsministerium, welche bis 2004 existierte. Aufgrund von Doppelstrukturen erfolgte eine Auslösung im Jahr 2014 (Beschluss Nr. 2014/IV/5615). Aktuell gibt es eine AG Kleingarten. Das Kleingartenkonzept befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Bei einer erneuten Bildung eines Kleingartenbeirates sollte jedoch geprüft werden, ob dadurch wiederholt Doppelstrukturen geschaffen werden, welche Themen behandelt werden sollen und inwieweit eine Abgrenzung zum Ausschuss erfolgt.

 

Herr Pöker möchte gern wissen, wie die Organisation des Beirates aussehen soll und welches Zielsetzung dieser hat.

 

Herr Engelmann sagt, dass der Beirat keine Konkurrenz zum Verband darstellen sollte.

 

Frau Dr. Fischer-Gäde regt an, die Ausschussmitglieder zur AG Kleingarten einzuladen und das Thema dort gemeinsam zu diskutieren. Herr Engelmann fügt hinzu, dass die Teilnehmer dann im Ausschuss darüber berichten könnten.

 

Herr Kröger schlägt vor, dass die AG Kleingarten ggf. auch thematisch angepasst werden könnte.

 

Frau Krönert stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Rederecht für Frau Schmidt. Das Rederecht wird einstimmig gegeben.

 

Frau Schmidt schildert, dass die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Verband und Verein nicht funktioniert und fordert einen Beirat zur Durchsetzung der Gemeinbedarfsregelung. Die Fläche der Kleingärten sollen nicht für den Wohnungsbau genutzt werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine AG Kleingarten war bisher nicht bekannt.

 

Herr Pöker antwortet, dass für Kleingärten ein hoher Bestandsschutz existiert. Eine Abwägung führt in Ausnahmefällen dazu, dass einzelne Kleingärten oder ganze Vereine wegfallen. Ein Beirat macht nur dann Sinn, wenn die AG Kleingarten nicht "funktioniert" und der Beirat ersatzweise eingesetzt wird. Grundsätzlich sollte jedoch der Kleingartenverband seine Vereine und deren Interessen gegenüber der Stadt vertreten.