04.12.2019 - 7.2.1 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in der letzten Zeile der ersten Spalte die Bezeichnung des Betriebsausschusses um den Zusatz „Hanse- und Universitätsstadt Rostock" ergänzt.

 

§ 5 Abs. 5. erhält folgende Fassung:

 

Der Betriebsausschuss für den „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsaus­schusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

In § 6 Abs. 4 wird in Nummer 1 und 2 der Begriff „Ausgaben" durch die Bezeichnung „Aufwendungen und Auszahlungen" ersetzt.

 

Die Anlage 4 der Hauptsatzung wird durch diesen Nachtrag ersetzt.

 

Anlage:

Änderung der Aufwandsentschädigungen

 

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Anlagen zur Vorlage