17.12.2019 - 5.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vore...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 17.12.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 16.SO.197 „Sondergebiet Küstenmühle“ wird eine Präsentation aus dem Amt 61 - für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, gehalten. Anwesend sind:
Herr Dr. Knaape – Investor des Bebauungsplans
Frau Lehmann – Verein „Küstenmühle“
Frau Kühn – Planungsbüro
Herr Schwertfeger – Geschäftsführer wohnen ohne Barrieren GmbH
Frau Schabehorn - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
Frau Kühn
- das historische und denkmalgeschützte Ensemble des Mühlenhofes wird seit 2009 zum Betrieb von Einrichtungen genutzt, die als Hauptzweck die Integration behinderter und benachteiligter Menschen verfolgen
- das Gebiet der Küstenmühle ist 3,7 ha groß
- Eingrenzungen: Süden – Autobahn BAB 19, Westen und Nordwesten – Hinrichsdorfer Straße und Brachfläche, Norden + Osten – Landwirtschaftliche Nutzfläche
- bisher vorhanden: biologische Gärtnerei, Tischlerei, gastronomische Einrichtung mit eigener Küche als integrative Einrichtungen, Wohnheim für behinderte Menschen, die Tätigkeiten am Standort nachgehen
- Wohnnutzung auf Grund des landwirtschaftlichen Betriebs des jetzigen Eigentümers privilegiert und damit zulässig
- Ziel ist es, durch den B-Plan die vorgenannten Nutzungen nach dem geplanten Eigentümerwechsel bauplanrechtlich zu sichern
- als Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb des denkmalgeschützten Gebäudeensembles soll die Herstellung von Baurecht für gewerbliche und gastronomische Nutzungen mit dem Fokus auf integrativer Arbeit, sowie für Wohnnutzung mit Betreuung von Menschen mit Handicap dienen
- festgesetzt wird ein Gewerbegebiet, zwei Sonstige Sondergebiete (Gastronomie, Integrative Werkstätten, etc.), eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Grünflächen und landwirtschaftliche Nutzfläche
- im Gewerbegebiet sind Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke, Vergnügungsstätten und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke unzulässig
- eine Schallimmissionsprognose ergab, dass ein Erdwall errichtet werden soll an der Autobahn entlang in Höhe von 6 m
- Umweltbericht, Grünordnungsplan und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden noch erarbeitet
- die öffentliche Auslegung ist im nächsten Jahr geplant
Herr Massenthe
- Wann soll der Aufstellungsbeschluss erfolgen?
- Welche und wie viele Punkte werden im Umweltbericht einbezogen? Durch einen zu langen Umweltbericht kam es schon des Öfteren zu großen Verzögerungen im Bau
Frau Kühn
- der Aufstellungsbeschluss soll zeitgleich mit dem Auslegungsbeschluss erfolgen
Frau Schabehorn
- welche und wie viele Punkte im Umweltbericht berücksichtigt werden ist nicht pauschalisierbar und wird in Absprache mit dem Umweltamt festgelegt
Herr Kühner
- Was ist mit der Bauzaunfirma, die auf diesem Gelände angesiedelt ist?
Herr Dr. Knaape
- die Firma stört keineswegs und bleibt weiterhin auf dem Gelände
- da der Standort denkmalgeschützt ist, braucht man Firmen die diesen Anforderungen gerecht werden
Einwohner
- Was haben Zäune auf dem Gelände zu suchen?
Frau Schabehorn
- der Standort muss sich auch wirtschaftlich tragen können und es besteht eine Gewerbefläche, es spricht nichts gegen die Bauzaunfirma
Herr Jäger (Bauausschuss des OBR)
- dem Bauausschuss sollten zukünftig immer alle Unterlagen bereitgestellt werden, das sonst keine Beratung stattfinden kann zu diesem Thema
- wenigstens ein Lageplan sollte vorhanden sein
Herr Zicker
- Fügt sich die Architektur der neuen Gebäude im alten Bestand ein?
Frau Schabehorn
- keines der neuen Gebäude soll höher gebaut werden als die Bestandsgebäude
- es liegen noch keine weiteren Pläne vor
- der Denkmalschutz erfordert aber einige Anpassungen
Herr Dr. Knaape
- die Gebäude werden angepasst
- der Eindruck eines denkmalgeschützten Standortes soll erhalten bleiben
Herr Schiemann
- wie viele Leute sollen dort zukünftig arbeiten bzw. wohnen?
- wie viele Stellplätze gibt es?
- wie viele Gäste kann das Hotel beherbergen?
Herr Schwertfeger
- eine genaue Auskunft kann man zu diesem Zeitpunkt noch nicht geben, das sind nur Schätzwerte
- ca. 15-20 Mitarbeiter sollen hier angestellt werden
- für rund 20 bedürftige Kinder- und Jugendliche soll Platz sein im neuen Wohnbereich
- ca. 20 Zimmer soll das zukünftige Hotel beherbergen
- Stellplätze für rund 40-50 Autos sind vorhanden
Frau Wandt
- Gibt es eventuell eine Zusammenarbeit mit der Kinderpsychiatrie für die Kinder in dem Wohnbereich?
Herr Schwertfeger
- eine Zusammenarbeit mit der Kinderpsychiatrie besteht bereits
Herr Kühner
- besteht die Möglichkeit auszubilden in den Bereichen?
Herr Dr. Knaape
- in der Gastronomie, sowie Hotellerie soll ausgebildet werden
- auch Ausbildung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf möglich
Frau Goeda (Kultusausschuss des OBR)
- bedankt sich für die Vorstellung und ist begeistert von dieser tollen Idee
Frau Reinders
- bedankt sich ebenfalls für die Vorstellung und schließt sich Frau Goeda an