06.11.2019 - 9.3 Umsetzung des Integralen Entwässerungsleitplans...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage von Modellierungsergebnissen in den Hauptentwässerungsachsen in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob Entwässerungs­anlagen und Gewässerausbau im Rahmen der „kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz" über die Regelwerke hinaus ausgelegt und welche Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Die entsprechenden Mehrkosten für die Investitionen, die sich auf Anforderung der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock ergeben, werden der Bürgerschaft im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Der Bericht erfolgt im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 25.11.2021.