06.11.2019 - 8.3 Vorsitzende der Fraktionen der SPD und DIE LINK...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hingewiesen hat, dass sie nicht Mit-Einreicher dieses Antrages ist.

 

Aber es lag ein Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0235-02 (ÄA) von Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor, der zurückgezogen wurde.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräern mit dem Ziel der Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräerung von Vermögenswerten dieser Unternehmen beruhen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0235-03 A) (s. TOP 8.3.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0235:

 

Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Grundsatz, kommunales Eigentum auch für nftige Generationen zu erhalten und zu stärken. Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt,

 

1. dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräern mit dem Ziel der außerplanmäßigen Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt,

 

2. im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nach Möglichkeit nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräerung von Vermögens­werten dieser Unternehmen beruhen,

 

3. auf die städtischen Unternehmen und Beteiligungen einzuwirken, Alternativen zum Verkauf von Vermögenswerten wie Vermietung, Verpachtung sowie Vergabe von Erbbaurechten stärker zu nutzen. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit den städtischen Unternehmen zu treffen,

 

4. der Bürgerschaft Gesellschaftsverträge vorzulegen, die ein Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien ab einer angemessenen Wertgrenze aufnehmen, zum Beispiel ab einer Summe von 100.000 EUR für Grundstücksverkäufe und 250.000 EUR für Immobilienverkäufe.

 

Die Vereinbarungen und Änderungsvorschläge für die Gesellschaftsverträge sind der Bürgerschaft bis Mai 2020 zum Beschluss vorzulegen.

 

Ausschüttungen städtischer Unternehmen sollen grundsätzlich maßvoll erfolgen, insbesondere sind die Eigenkapitalquote und zukünftige Investitionsvorhaben zu berücksichtigen und eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sicher zu stellen.

 

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Realisierung:

 

In Umsetzung des Beschlusses wird auf die Veräußerung von Grundstücken / Immobilien zum Zwecke des Haushaltsausgleiches verzichtet. Beschluss ist umgesetzt.