06.11.2019 - 7 Wahlen und Bestellungen

Reduzieren

Wortprotokoll

 

7.1 bis 7.19
Wahl der Ortsbeiräte

 

Die Präsidentin informiert, dass die Bürgerschaft die Ortsbeiräte gemäß § 15 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock spätestens sechs Monate nach der Kommunalwahl wählt.

Hierbei ist das Ergebnis der Kommunalwahl im Ortsbeiratsbereich zu berücksichtigen.

 

Es liegen dazu die Beschlussvorlagen vor, welche die dazu eingereichten Wahlvorschläge beinhalten.

Teilweise wurden dazu noch Änderungsanträge eingereicht.

 

Nach § 32 Abs. 1 der KV M-V erfolgen die Wahlen durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters wird geheim abgestimmt.

 

Bei der Gesamtabstimmung werden jeweils die Dafürstimmen und die Enthaltungen abgefragt.

 

Reduzieren