29.10.2019 - 8.2 Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Träger ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schippmann, Frau Leithoff, Frau Bobsin, Herr Osterloh, Frau Baumann, Frau Fiedler und Herr Pentzek zeigen ihre Befangenheit an.

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Zum 01.01.2020 wird es noch keine gültige Haushaltssatzung für 2020 geben. Die Vorlage garantiert die Planungssicherheit für die betroffenen freien Träger und den pünktlichen Versand der vorläufigen Zuwendungsbescheide (auf der Grundlage in Höhe von 2019).

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Beschluss:

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit beschließt der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Anwendung des Punktes 4 „Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit ab Januar des Förderjahres" des Verfahrens zur Umsetzung der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Bereich §§ 11 - 14 und 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren).

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage