15.10.2019 - 9 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

Frau Teubel

 

Querung der Werftallee

Die von Herrn Wenske angefragte Anlage eines Fußngerüberweges (FGÜ) in der Werftallee wurde durch das Amt für Verkehrsanlagen geprüft. Fußngerzählungen (Spitzenstunden des Fußnger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr) und Kfz-Zählungen liegen nunmehr vor. Demnach sind an der angefragten Stelle in der Werftallee südlich des Gerüstbauerrings in Spitzenstunden nicht mehr als 30 Fußnger unterwegs, jedoch fast 700 Kfz. Nach 2.3 der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ 2001) i. V. m. Tabelle 2 der Richtlinie kommt die Anordnung eines FGÜ nur in Betracht, wenn die ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die erforderlichen Fußngerzahlen werden unterschritten, die Kfz-Zahlen überschritten. Darüber hinaus dürfen FGÜ nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Der „Trampelpfad“ östlich der Werftallee erfüllt diese Anforderung nicht. Folglich darf ein FGÜ an der angefragten Stelle nicht angelegt werden.

 

Fußngerüberweg in der Werftallee Kleiner Warnowdamm

Hier hatten wir den Hinweis von Einwohnern erhalten, dass sich ein Fußngerüberweg in der Werftallee Kleiner Warnowdamm, dem Übergang zum IGA Park gewünscht wird.

Die angefragte Anlage eines Fußngerüberweges (FGÜ) in der Werftallee/Kleiner Warnowdamm wurde durch das Amt für Verkehrsanlagen geprüft. Die Anlage eines FGÜ, setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußnger und Fahrzeugführer voraus. Für die Erkennbarkeit und die Sicht sind vor dem FGÜ im Zuge der Straße 100 m Mindestentfernung nachzuweisen. Dies ist zumindest aus Richtung Norden (Werftallee) nicht gegeben. Folglich darf ein FGÜ an der angefragten Stelle nicht angelegt werden.

 

Wir hatten den Hinweis von Einwohnern erhalten, das im Gerüstbauerring 40, Höhe der Kita, entlang des dort befindlichen Parkplatzes, die Baumbestände und das Straßenbegleitgrün so gewachsen sind, das diese in den Verkehrsraum hineinragen und Fußnger und Fahrradfahrer den herabhängenden Ästen ausweichen müssen. Der Grünstreifen (Bäume und Stucher) zwischen dem Zaun und dem öffentlichen Fußweg befinden sich in Bewirtschaftung des Kommunalen Eigenbetriebes Objektbewirtschaftung. Der KOE teilt mit, dass die pflegerischen Tätigkeiten gemäß Mietvertrag in die Zuständigkeit des Mieters des KOE fallen. Dieser ist gebeten worden, den erforderlichen Rückschnitt zu veranlassen. Der KOE geht davon aus, dass in Kürze eine Fertigstellungsmeldung eingeht.

 

Zu dem Hinweis, dass die Einfahrt in die Spielstraße A.-Tischbein- Str. 20/21 durch den Neubau des Hauses, auf dem Seitenstreifen geparkt wird und der Anfrage ob dort eine Sperrlinie gezogen werden kann, teilt das Amt für Verkehrsanlagen mit, dass in dem benannten Bereich es aus verkehrsrechtlicher Sicht keinen Seitenstreifen gibt. Auf Verkehrsflächen in denen keine Pkw- Stellfläche markiert ist, sei es durch Pflaster oder Markierung, ist das Parken nach der Straßenverkehrsordnung untersagt. Eine Durchsetzung obliegt dem KOD oder der Polizei.

 

Zu dem Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung an die Jugendfeuerwehr zum Kauf von T- Shirts ist ein Ablehnungsbescheid ergangen.

 

Wie in der letzten Sitzung berichtet, habe ich eine Anfrage an Herrn Senator Bockhahn zu der Hortsituation in Groß Klein gestellt. Herr Senator teilt mit, dass der Investitionsauftrag zur Errichtung einer Containerlösung, mit einer Kapazität von 300 Plätzen, an den KOE am 27.02.19 gestellt wurde. Im Juli 2019 erfolgte die erste Vorstellung zur Umsetzung des Investitionsauftrages durch den KOE. In dieser Vorstellung wurde die Nutzung der Containeranlage zum September/Oktober 2020 und die eines Hortneubaus zum Ende 2022 in Aussicht gestellt. Nach einer Anfang August erfolgten Rücksprache mit dem Amt für Schule und Sport und dem Hortträger AWO, wurden die Kapazitäten für die Containerlösung in gemeinsamer Verantwortung auf 200 Plätze reduziert. Dies geschah aufgrund folgender Abwägungen:

      Anfragen an Hortplätzen für den Standort sind stark zurückgegangen

      die Möglichkeit der Doppelnutzung in Schule für zwei bis drei Gruppen bleibt weiterhin vorhanden um mögliche entstehende Engpässe aufzufangen

      Containeranlage bietet massive Verbesserung in der Umsetzung einer qualitativen Hortbetreuung im Vergleich zum jetzigen Stand

      Erteilung einer Betriebserlaubnis mit der derzeitigen Planung ist nicht gefährdet

      finanzielles Gesamtvolumen für die Containeranlage ist so hoch, dass die Möglichkeit bei 300 Plätzen auch nicht belegte Kapazitäten vorzuhalten, in einer Gesamtbetrachtung nicht zu rechtfertigen wäre

 

Zu der Nachfrage des Ortsbeirates zum Sachstand Gehwegsanierung im Seelotsenring und Sachstand zur Prioritätenliste zur Gehwegsanierung, wird die Beantwortung erst zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates möglich sein.