24.09.2019 - 7 Berichte aus der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung informiert die Mitglieder nachfolgend über das Treffen mit Staatssekretär Voss und und die Verständigung zu den Punkten

 

- KiföG:

Es erfolgte eine Klarstellung, wie die Abrechnung funktionieren soll. Die realen Kosten im Folgejahr werden spitz abgerechnet anhand des Finanzhaushaltes zum 31.12. des Jahres mit einer Beteiligungsquote von 54,5 % seitens des Landes. Für eine konnexe Ausfinanzierung benötigt die HRO 58,3 %. Das Gesetz entspricht damit nicht den Konnexitätsgrundsätzen der Landesverfassung M-V (Art. 27). Die Verwaltung wird daher prüfen, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

- 24-h-Kita

Das Land hat keine Regelungen zum Sonderfall der 24-h-Kita im neuen KiföG M-V getroffen.  Dieses sind Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und von der Entgeltfreiheit nicht berücksichtigt sind.  Erfolgt hier eine Elternbeteiligung? Zu welchen Teilen? Oder wird alles entgeltfrei?

 

- 7. KiföG-Novelle

Sie wurde nicht genutzt, um die I-Kita mit ihren Leistungsinhalten zur Inklusion und der VN-Behindertenrechtskonvention voranzubringen. Es erfolgt keine systemische Finanzierung - die Bedarfe sind gesondert zu erfassen und zu planen.

 

- Kinder- und Jugendhilfefinanzierung - offene Kinder- und Jugendarbeit

Nach 2 Jahrzehnten gibt es für die HRO pro Jahr 3.500 € mehr vom Land. Bei einer Gesamtförderung von ca 7,5 Mio € ist das viel zu wenig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ohm zum Doppelhaushalt 2020/2021 informiert die Verwaltung, dass man nicht mehr im aktuellen Zeitplan liege und die Beschlussfassung des Haushaltes wahrscheinlich erst Anfang 2020 erfolgen wird. Man werde mit vorläufigen Bescheiden arbeiten. Neue Maßnahmen können nicht begonnen werden, bevor der Haushalt bestätigt ist. Ziel sei es, bis Oktober die ca. 45 Maßnahmen zur Beschlussfassung dem JHA vorzulegen, so dass die Träger bis Ende November ihre Bescheide erhalten. Auf Nachfrage von Herrn Knisch bzgl. Finanzierung der Elternbeiträge und eventueller Antragstellung durch die Eltern informiert die Verwaltung, dass dieses dann nur für die Verpflegung der Fall sei, es muss kein Antrag auf Kostenbefreiung mehr gestellt werden.

 

- KJFG soll auf Landesebene im Laufe des nächsten Jahres angepasst werden. Auch wurde auf Landesebene die AG Kinderschutz gegründet. Nach mehrfachen Tagungen entstand der Bericht im Entwurf, der den Jugendämtern bis zum 15.11.2019 zugeleitet wird

 

- ESF-Workshop wird anvisiert und Prüfergebnisse vorgestellt

 

- Produktionsschulen - EU sieht andere zukünftige Förderbedarfe, es wird perspektivisch weniger ESF-Mittel ab 2022 geben. Zur Stabilität der Finanzen muss das Land kontaktiert werden

 

- umA-Versorgungsstand: es befinden sich aktuell 75 umA, davon 10 Mädchen in der HRO