25.09.2019 - 7.14 Nachwahl einer Vertreterin oder eines Vertreter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.14
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 25.09.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin erläutert den Wahlvorgang:
Gem. § 32 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt die Besetzung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Verteilung der Sitze erfolgt gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.
Nach § 32 Absatz 1 KV M-V erfolgen die Wahlen durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters wird geheim abgestimmt.
Es wird in einem Wahlgang gewählt. Dabei werden die Dafürstimmen und die Enthaltungen abgefragt.
Jedes Mitglied der Bürgerschaft hat nur eine Stimme, d.h. es kann nur für eine der Wahlvorschlagslisten stimmen.
Beschluss Nr. 2019/BV/0284 (- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
Wahlvorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
Bekanntgabe der Berechnung und der Sitzverteilung
nach dem Verfahren Hare/Niemeyer):
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt einen Vertreter sowie eine Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die OstseeSparkasse Rostock.
| Vertreter | Stellvertreterin |
für die Zählgemeinschaft | Torsten Gebert | Julia Kristin Pittasch |