19.09.2019 - 7.2 Historischer Weihnachtsmarkt - Umgestaltung des...

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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Ausschusses gewähren den Veranstaltern des historischen Weihnachtsmarktes einstimmig Rederecht.

 

Herr Engelmann führt die Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4706-06 (ÄA) an, welche die Bürgerschaft am 04.09.2019 beschlossen hat. Darin wird der Compagnie de Comédie und dem Historischen Weihnachtsmarkt die Nutzung des westlichen Teils des Klostergartens gestattet.

 

Herr Lange, Veranstalter des Historischen Weihnachtsmarktes, möchte die Veranstaltung auch zukünftig im Klostergarten stattfinden lassen. Um Investitionen tätigen zu können, bittet er um Planungssicherheit sowie um Beachtung des Historischen Weihnachtsmarktes in der Denkmalpflegerischen Zielstellung. Die Gestaltung des Klostergartens wurde bisher nicht an die Bedürfnisse des Historischen Weihnachtsmarktes angepasst, wodurch eine Durchführung der Veranstaltung - bei Umsetzung der Denkmalpflegerischen Zielstellung - nicht mehr möglich ist.

 

Frau Dr. Selling führt aus, dass bei dem gemeinsamen Gespräch von Verwaltung, Landschaftsplaner und den Veranstaltern des historischen Weihnachtsmarktes am 09.05.2019 alle Sachverhalte geklärt worden sind. Der Landschaftsplaner hatte zudem Vorschläge für eine Integration der Veranstaltung gemacht. Weiterhin erläutert sie, dass die Umsetzung der Denkmalpflegerischen Zielstellung in insgesamt vier Bauabschnitte erfolgt. Die Haushaltsmittel für die Planungen für die Bauabschnitte werden nacheinander in die Haushaltsdebatte eingebracht. Ob die Haushaltsmittel schließlich für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden, ist offen. Zudem geht es dabei lediglich um die Finanzierung der Planungen, nicht um deren Realisierung.

Frau Dr. Selling informiert darüber, dass die benötigten Anschlüsse in diesem Jahr bereitgestellt werden.

 

Herr Engelmann kritisiert, dass die Denkmalpflegerische Zielstellung seit dem Beschluss im Jahr 2013 nicht angepasst wurde und kein Konsens zwischen dem Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen und den Veranstaltern des Historischen Weihnachtsmarktes hergestellt wurde. Den Ausführungen von Frau Dr. Selling zufolge ist aufgrund der Langfristigkeit ein 2-4jähriger Vertrag möglich.

 

Auch Herr Bauer zeigt sich überrascht, dass bezüglich dieses Themas bisher keine Einigung erzielt wurde. Er plädiert für einen 5-Jahresvertrag.

 

Herr Pöker erkundigt sich, welche Auswirkungen die Denkmalpflegerische Zielstellung auf den Historischen Weihnachtsmarkt hat und ob eine längere Sondernutzungserlaubnis denkbar ist. Der Weihnachtsmarkt der Großmarkt Rostock GmbH erhält ebenfalls nur eine jährliche Sondernutzungserlaubnis.

 

Herr Lange sagt, dass der Historische Weihnachtsmarkt in jedem Jahr eine längere Sondernutzungserlaubnis erhält als der Weihnachtsmarkt der Großmarkt Rostock GmbH. Der Grund hierfür liegt in der längeren Zeit für den Auf- und Abbau, vieles muss per Hand erfolgen. Die Öffnungszeiten sind jedoch identisch. Das Weihnachtsdorf am Brink hat einen längerfristigen Vertrag erhalten und konnte dementsprechend auch investieren. Herr Keil ergänzt, dass durch die Denkmalpflegerische Zielstellung nur etwa ein Drittel der ursprünglichen Fläche des Historischen Weihnachtsmarktes nutzbar ist.

 

Frau Dr. Selling informiert, dass die Denkmalpflegerische Zielstellung von der Oberen Landesbehörde in Schwerin bestätigt wurde. Sie beinhaltet eine Kombination aus Gartendenkmal und Klosteranlage. Mit der vorliegenden Denkmalpflegerischen Zielstellung wurde eine zeitgemäße Herstellung des Denkmals ausgearbeitet. Sie fügt hinzu, dass ein einjähriger Vertrag gemäß der entsprechenden Satzung erfolgt, die von der Bürgerschaft beschlossen wurde.

 

Herr Matthäus fasst zusammen, dass es einen Konflikt zwischen der Denkmalpflegerischen Zielstellung und dem damaligen Beschluss gibt. Die Denkmalpflegerische Zielstellung muss dahingehend angepasst werden. Für den Abschluss eines längeren Vertrags ist eine politische Beschlussfassung notwendig. Er erklärt weiterhin, dass in diesem Fall keine Sondernutzung erteilt wird, da es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt.

 

Herr Engelmann schlägt vor, dass es einen einjährigen Vertrag mit der Option auf Verlängerung gibt bis eine Partei den Vertrag kündigt. Es muss zudem eine Denkmalpflegerische Zielstellung erarbeitet werden, bei der alle Parteien Kompromisse eingehen müssen. Ggf. muss eine Klärung über den Ausschuss oder die Bürgerschaft erfolgen.