10.09.2019 - 8 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Nach dem Artikel in der Zeitung zum Verkauf des „ELBOTEL“ wird gefragt, in wie weit der OBR informiert ist.

Herr Jänicke erklärt, dass es wie in den OBR-Niederschriften erkennbar bisher nur um das rückwärtige Gebäude mit seiner zukünftigen Nutzung ging. Dass der Eigentümer des „ELBOTEL“ dieses verkauft, war nicht bekannt.

Es wäre allerdings wünschenswert gewesen, wenn dieser Aspekt in der Information enthalten gewesen wäre.

 

Herr Schwarzbach geht auf die Sitzung des BUVO am 27.08.2019 ein, in der es um die Bebauung der WIRO in der Kuphalstraße ging. Es ist davon auszugehen, dass die WIRO bereits im Jahr 2011 ein Architekturbüro beauftragt hat, diese Fläche zu beplanen.

Ein Termin mit Frau Knert als Vorsitzende des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung ist leider noch nicht zu Stande gekommen.

Die Bürger beabsichtigen zur nächsten OBR-Sitzung einen Antrag entsprechend OBR-Satzung zu dieser Thematik stellen.

 

Herr Jänicke bestigt, dass der Termin mit Frau Krönert noch nicht stattgefunden hat.

Er geht weiter davon aus, dass es erforderlich ist, die Informationen der WIRO zu haben, bevor entschieden werden kann, welche Schritte der OBR als nächstes macht.

 

Diskussion:

  • Der OBR könnte und sollte nicht auf die WIRO und das Stadtplanungsamt warten, sondern alleine handeln.
  • Was würde ein B-Plan zum jetzigen Zeitpunkt bringen?
  • Welche Rolle spielt die Studie aus dem Jahr 2011?
  • Nimmt der jetzige Zustand der Straße den zusätzlichen Verkehr mit auf und sind die Rohre zum Aufnehmen des Regenwassers groß genug?
  • Der OBR sollte sich den OBR Warnemünde als Beispiel nehmen.
  • Der Antrag an den OBR sollte an das Ortsamt West gerichtet werden.

 

Über die weitere Verwendung der früheren Gemeinschaftsunterkunft in der Bonhoefferstraße gibt es trotz Nachfragen noch keine Informationen.

 

Die Gehwegreinigung insbesondere im Komponistenviertel wird kritisiert. Viele Grundstückseigentümer vernachlässigen ihre Pflicht zur Reinigung der Gehwege. Daher sollte darüber nachgedacht werden, ob eine Änderung der Reinigungsklasse (RK) eine Option wäre.

Herr Wiesner informiert hierzu, dass eine Änderung der RK grundsätzlich möglich ist und durch die Bürgerschaft beschlossen werden müsste. Gleichzeitig wäre es aber so, dass die Änderung der RK auch zu einer Erhöhung der Reinigungsgebühren führen würde.

Daher wird vorgeschlagen, als erstes Mittel die Hinweise an das Ortsamt zu geben oder das Portal „KLARSCHIFF“ zu verwenden.

Eine e-mail an das Ortsamt ist jederzeit möglich. (ortsamtwest@rostock.de )