28.08.2019 - 4.1 Detlef Krause (für den Verein Mühlendammschleus...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Herr Krause (für den Verein Mühlendammschleuse e.V.) legt die Fragen dar, die der Anregung beigefügt sind.

Weiterhin führt er aus, dass nur die Reparatur des unteren Stemmtores notwendig wäre mit einem Kostenumfang von ca. 10.000 Euro.
Diese erforderlichen Mittel will der Verein über Spenden einwerben.
 

 

Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski bedankt sich bei Herrn Krause für sein Engagement
und beantwortet seine Fragen umfassend mit folgenden Kernaussagen:

 

- Derzeit laufen konstruktive Abstimmungsprozesse zwischen Bund, Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Ziel, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock das Eigentum an dem Abschnitt der Warnow von Kabutzenhof bis zur Eisenbahnbrücke Kessin, in dem die Schleuse wahrscheinlich als Zubehör der Binnenwasserstraße zu betrachten ist, zu verschaffen. Dazu sind Gesetzesänderungen notwendig.

 

- Die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten der Schleuse bis zu einer Höhe von 50 % ist zugesagt. Zu klären ist, wie hoch der tatsächliche Sanierungsaufwand ist.

 

- Darüber hinaus ist zu klären, welche Übergangslösung für den Hoch- und Trinkwasserschutz für die zu erwartende mehrjährige Übergangszeit bis zur Sanierung der Schleuse die ausgewogenste Variante unter Berücksichtigung aller Interessen darstellt.
Die ursprünglich durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund favorisierte Big-Bag-Variante wurde deshalb erneut überdacht und im Ergebnis dessen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zwei weitere Varianten in einem Termin am 18.07.2019 vorgestellt.

 

- Die nun favorisierte Variante stellt ausdrücklich eine Interimslösung dar, die die Schleuse nicht zerstört und den Instandsetzungsprozess nicht hemmt.

 

- Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock fühlt sich an den Auftrag, die Sanierung der Schleuse herbeizuführen, gebunden und rät dazu, das mittlerweile weit voran geschrittene Verfahren nicht mehr erheblich zu stören, um die finanzielle Zusage des Bundes nicht zu gefährden.

 

- Letztendlich liegt die Entscheidungsbefugnis in der Rostocker Bürgerschaft, der auch die finanzielle Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an den Sanierungskosten zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.

 

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Anlagen zur Vorlage