28.08.2019 - 11.4 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138.3 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und
auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

 

Herr Porst gibt zu Protokoll, dass im Rahmen der Planung die Eingriffe auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren sind.
Eine vollständige Kompensation und langjährige Sicherung der sich aus dem Eingriff ergebenden Ausgleichsflächen ist nach Möglichkeit im Geltungsbereich oder im nahe umliegenden Bereich durchzuführen.
Der Bolzplatz ist zügig zu errichten, da dieser in der letzten B-Plan-Änderung schon enthalten war, aber innerhalb von 5 Jahren nicht umgesetzt worden ist.

 

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Beschluss:

 

r ein Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:

 

im Norden:

durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow,

im Osten:

durch die Lübecker Straße,

im Süden:

durch die Werftstraße,

im Westen:

durch den Kayenmühlengraben

 

soll die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138.3 „Ehemalige Neptunwerft“ aufgestellt werden. Die Änderung betrifft 2 Änderungsbereiche (siehe Übersichtsplan).

 

Der Übersichtsplan mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage:

Übersichtsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  5

 

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Realisierung:

 

Der Aufstellungsbeschluss ist mit Beschlussvorlage  Nr. 2023/BV/4296 zum Bebauungsplan Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, 3. Änderung Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 07.06.2023 erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage