Bürgerinformationssystem
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Der § 71 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) findet Anwendung.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.
Beschluss Nr. 2019/BV/0136:
Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG:
für die Fraktion der SPD:Dr. Stefan Posselt
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