28.08.2019 - 9.12 Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertret...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der § 71 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) findet Anwendung.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.

 

 

Beschluss Nr. 2019/BV/0136:

 

Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG:

 

r die Fraktion der SPD:Dr. Stefan Posselt

 

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