27.08.2019 - 7.2.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert, dass sich für dieses Gebiet ein neuer B-Plan in Aufstellung befindet. Auf die Bedenken von Herrn Porst, dass die Planung des Vorhabens dem derzeitigen B-Plan widerspricht, erklärt Frau Schäfer, dass der neue B-Plan den Stand nach § 33 BauGB erreicht hat. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie alle Festsetzungen des neuen B-Planes einhalten. Herr Müller ergänzt , dass es geplant ist, im Dezember mit dem Satzungsbeschluss in die Bürgerschaft zu gehen und dass die Voraussetzungen einer Zustimmung dieses Vorhabens städtebaulich und gestalterisch konform mit dem neuen B-Plan sind.

 

Das Votum erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates.

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): Neubau von 4 Wohngebäuden mit insgesamt 37 Wohneinheiten und 37 PKW-Stellplätzen, Rostock, Helmuth-Mentz-Str. 1, Alexander-Fahrenheim-Weg 1, Heinrich-Bauer-Weg 1; Az.: 01243-19, wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage