27.08.2019 - 7.2.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel leitet die Vorstellung der Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB mit einer kurzen Aufgabenbeschreibung der Abteilung Bauordnung des Bauamtes ein und erläutert den Ablauf und die Funktion des Bau- und Planungsausschusses in dessen beratender Funktion.

 

Anschließend stellt Frau Schäfer die erste Beschlussvorlage vor. Auf die Frage von Frau Schröder nach der Gestaltung des Gebäudes, erklärt Frau Schäfer, dass der Ausschuss lediglich das Planungsrecht zu beurteilen hat. Die Gestaltung von Objekten hat daher keinen Einfluss auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Die Mitglieder des Ausschusses bitten um die Aufnahme eines Hinweises an den Bauherrn, in dem eine vernünftige Gestaltung des Objektes empfohlen wird.

 

Der Ortsbeirat hat zugestimmt.

 

Vor der Abstimmung verlässt Herr Schulz kurzzeitig den Beratungsraum.

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): Errichtung eines Wärmespeichers, Rostock, Schmarler Damm 5; Az.: 01137-19, wird erteilt.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage